Auszahlung LV nach Tod oder nach Vertragsende

  • Hallo in die Runde,


    hinsichtlich der Auszahlung einer LV habe ich im Moment einige Fragen, die ich leider auch nach Recherchen nicht lösen kann. Es wäre super, wenn jemand von euch mir helfen könnte.


    Es geht darum, einen LV-Vertrag (betriebliche Kapitalversicherung, sog. Direkt Versicherung, mit festem Auszahlungstermin), aus den 1980er Jahren zu verstehen. Die LV könnte nämlich a) einerseits durch den Tod des Versicherungsnehmers (August 2014) beendet sein und dem Bezugsberechtigten zugeteilt werden. Andererseits ist der Vertrag nach den Unterlagen scheinbar auch zum 31.12.2014 beendet evtl. aber auch nicht. Erschwerend kommt hinzu, dass der Berechtigte bereits vor Jahren verstorben ist und keine offiziellen Erben hatte - und die Versicherung die Bezugsberechtigung auch nicht ändern möchte.


    Folgende Punkte/Fragen sind mir unklar - vielleicht hat jemand von euch mehr Wissen:


    1) Wie kann erklärt werden, dass in der Police einerseits vom "Ablauf der Versicherung" (in rd. 25 Jahren - der Versicherungsnehmer wäre dann 85 Jahre alt gewesen) und andererseits "voraussichtlich endet die Versicherung am 31.12.2014" (Lebensalter 60 Jahre) geschrieben ist? Aus Notizen geht hervor, dass der Versicherungsnehmer davon ausging, dass die Versicherung 2014 ausbezahlt wird. Kann der 31.12.2014 das Mindestdatum für den frühesten Ausstieg sein?


    2) Hat der Bezugsberechtigte, bzw. sein Erbe, die Wahl zwischen Sofortauszahlung nach dem Tod (Versicherung bot ihm eine einmalige "Sofortabfindung" an, die alle Ansprüche abdecken würde) und Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf bzw. zum Ende des Vertrags (siehe Punkt 1)? Kann man, wenn man in einer Lebensversicherung begünstigt wird, quasi den Versicherungsvertrag übernehmen? In diesem Fall würde es ja bedeuten, wenn denn zum Jahresende 2014 der Vertrag beendet war (Punkt 1), dass dann die Auszahlung zum Vertragende und nicht schon nach dem Tod des Versicherungsnehmers erfolgen würde.


    3) Wenn (nach Punkt 2) der LV-Vertrag vom Erben des Berechtigten übernommen wird, würde das doch bedeuten, dass der Auszahlungsbetrag aus der Versicherungssumme und der Überschussbeteiligung (Überschusssystem und Bewertungsanteilen) berechnet wird - also vermutlich höher sein würde als die angebotene einmalige Sofortabfindung, oder?


    Ich habe bei der Versicherung den Eindruck, dass sie diesen Fall so günstig wie möglich erledigen möchte und unser Unwissen ausnutzt. Die Versicherungssumme ist ein kleiner fünfstelliger Betrag (Versicherung ruhte lange Zeit), doch waren die Einzahlungen seinerzeit mit großen Anstrengungen und Hoffnungen verbunden. Daher würde ich gerne dafür sorgen, dass der zustehende Betrag auch ausgezahlt wird.


    Für Eure Meinungen und Anregungen danke ich im Voraus!


    Gruß
    Sechstageking