Nach Hochzeit: Steurklassenwechsel sinnvoll?

  • Hallo zusammen,


    nach der Hochzeit stellt sich nun natürlich die Frage: ist ein Steuerklassenwechsel sinnvol, ja oder nein. Grundsätzlich habe ich mich mit dem Thema bereits beschäftigt - auch die Konsequenzen hinsichtlich Auswirkung auf Arbeitslosengeld / Elterngeld sind mir bekannt. Für uns wäre ein Steuerklassenwechsel bei den vorhandenen Gehälter sinnvoll.


    In einem Gespräch mit einem Bekannten kam jedoch ein neuer Punkt auf: er macht es nicht, da er sowieso jährlich eine Steuererklärung abgibt. Er bekommt dann - nach seiner Aussage - den steuerlichen Vorteil durch die jährliche Steuererklärung erstattet.


    Ist das denn wirklich so? Ich mach auch jährlich eine Steuererklärung. Für mich ist es auch ok, wenn man den steuerlichen Vorteil dadurch erst bekommt.


    Besten Dank für eure Hilfe!


    Viele Grüße

    Martin

  • Ja, ob man nach der Hochzeit 4/4 hat oder 3/5 oder 5/3 macht ganz am Ende, also nach der Steuererklärung keinen Unterschied.


    Es kann aber im laufenden Monat einen Unterschied machen. Bei großen Einkommensdifferenzen kann 3/5 sinnvoll sein. Man hat dann im laufenden Monat mehr Geld. Bei 4/4 würde die Rückerstattung über die Steuererklärung größer ausfallen.


    Eine andere Situation ist es, wenn man Leistungen wie ALG, Krankengeld, Elterngeld bezieht oder anstrebt. Ein hohes Netto (also im Idealfall Steuerklasse 3) führt zu höheren Leistungen. Die Leistung selbst muss am Ende nicht versteuert werden, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. D.h. sie wird dem Einkommen des Paares rechnerisch zugeschlagen und für den Gesamtbetrag (Gehalt des Mannes + Elterngeld der Frau) der Steuersatz berechnet. Dieser Steuersatz wird aber nicht auf das gesamte Einkommen (Gehalt des Mannes + Elterngeld der Frau) angewandt, sondern nur auf das Gehalt des Mannes.

  • Danke für den Link! Einen ähnlichen Rechner hatte ich bereits in Einsatz, hab die Zahlen aber dort auch nochmals eingegeben mit folgendem Resultat:



    Deswegen bin ich ja auf die Aufteilung III / V gekommen :)


    Aber wenn ich andiii_98 richtig verstehe kann man diese Differenz über die Steuererklärung "zurückholen".



    Eine andere Situation ist es, wenn man Leistungen wie ALG, Krankengeld, Elterngeld bezieht oder anstrebt. Ein hohes Netto (also im Idealfall Steuerklasse 3) führt zu höheren Leistungen. Die Leistung selbst muss am Ende nicht versteuert werden, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. D.h. sie wird dem Einkommen des Paares rechnerisch zugeschlagen und für den Gesamtbetrag (Gehalt des Mannes + Elterngeld der Frau) der Steuersatz berechnet. Dieser Steuersatz wird aber nicht auf das gesamte Einkommen (Gehalt des Mannes + Elterngeld der Frau) angewandt, sondern nur auf das Gehalt des Mannes.

    Das ist noch ein Punkt, der "offen" ist. Grundsätzlich sind wir beide mit unserem Gehalt so aufgestellt, dass wir z.B. beim Elterngeld bereits am Maximum sind. Mehr Netto würde uns bei mir / ihr nichts helfen. Aber das müsst ich mir noch in Detail ansehen. Danke für den Hinweis!


    Viele Grüße

    Martin

  • Aber wenn ich andiii_98 richtig verstehe kann man diese Differenz über die Steuererklärung "zurückholen".

    Das ist richtig. Die Abwägung geht dahin, dass man das Monatsnetto sofort hat, die Steuererstattung erst rund ein Jahr später. Dagegen laufen potezielle Nachteile bei den Ersatzleistungen wie von andiii_98 beschrieben.

  • Aber wenn ich andiii_98 richtig verstehe kann man diese Differenz über die Steuererklärung "zurückholen".

    Genau.
    Am Ende, also nach der Steuererklärung, steht in allen Fällen derselbe Betrag.
    Die Frage ist letztlich nur, wann man das Geld bekommt - im laufenden Monat oder erst nach der Steuererklärung.


    Bei 3/5 muss man übrigens eine Steuererklärung machen, also Abgabepflicht bis Mitte des Folgejahres.


    Ich interpretiere die Tabelle so, dass ihr in der Kombination 3/5 eine Nachzahlung von knapp 3000 € zu erwarten hättet.

    Wenn ihr die Steuererklärung macht, setzt ihr sicher 2 Wege zur Arbeit, 2 private Altersvorsorgen und anderes ab, so dass diese 3000 € schmelzen.

    Dementsprechend würdet ihr über diesen Weg bei 4/4 wahrscheinlich eine Rückerstattung erhalten.

    Angesichts der Zahlen in der Tabelle würde ich annehmen, dass ihr mit jeder dieser Kombinationen finanziell gut durch das Jahr kommt und z.B. einfach eine Kombination ausprobieren könnt.



    Wenn schon Elterngeld im Raum steht, dann ist es zu den Kindern nicht mehr weit:
    Wenn ihr 1 Kind habt und 4/4 wählt, hat jeder 0,5 Kinderfreibeträge. Bei 3/5 hat der mit Stkl 3 einen Kinderfreibetrag und der mit Steuerklasse 5 keinen. D.h. der mit Steuerklasse 3 zahlt nochmal ein bisschen wenige Steuern als in 3 ohne Kind(er).
    Aber auch hier gilt: Wenn die Steuererklärung gemacht ist, kommt immer dasselbe raus und es ist wie oben nur die Frage, wann man das Geld hat.

  • Wie Du richtig schreibst, ist die einzige Bewandnis hierfür, wenn für bestimmte Leistungen (AL-Geld, Elterngeld, ...) das netto-Gehalt zugrundegelegt wird.


    Es gibt also eigentlich gar keinen "Steuervorteil", da die Steuerlast am Ende immer die Gleiche ist.


    Der eine will direkt mehr netto und nimmt ggf. keine Rückzahlung bzw. eine Nachzahlung in Kauf; der andere macht es wie Du und sagt sich, dann bekomme ich halt eine schöne Rückerstattung für das Jahr.