Steuer bei Riester-Entnahme für Darlehenstilgung

  • Hallo zusammen,


    hätte mal an euch eine Frage obwohl ich mich bei "Riester" sehr gut auskenne wird dieses Thema bisher in vielen Ratgebern noch nicht richtig "beleuchtet" und ausführlich angesprochen auch nicht hier bei Finanztip.


    Es geht konkret um einen normal laufenden Riester-Vertrag - den ich ab meinem 60. Lebensjahr auch für eine Darlehenstilgung für mein Haus komplett dafür entnehmen darf.


    So gut so schön. Mir geht es um die steuerliche Behandlung.


    Beim normalen Wohn-Riester gibt es ja das Wohnförderkonto das mit 2 Prozent verzinst wird jährlich.


    Wie ist das nun mit einer Komplettentnahme für eine Darlehenstilgung.


    Wenn ich mit 65 Jahre in Rente gehe und den Riester-Vertrag zur Entschuldung hernehme - dann wird doch kein Wohnförderkonto mehr gebildet weil das nur bis Eintritt Rente geht...


    Sprich: Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich dann "nur" den entnommenen Riester-Betrag besteuern muss mit der Möglichkeit wenn ich die Steuer sofort bezahle, dass ich die 30 Prozent Rabatt darauf bekomme?


    Vielen Dank schon mal für die Hinweise und Anmerkungen