bAV - mit welchem Brutto rechnen

  • Bei uns gibt es die Möglichkeit, Beiträge in eine Versorgungskasse (Pensionskasse ???) per Entgeldumwandlung einzuzahlen. Bis zu einem Betrag von 1000,00€ wird dieser mit 25% bezuschusst. Habe mir hierzu auch schon folgenden beitrag durchgelesen

    https://www.finanztip.de/betriebliche-altersvorsorge/. Leider komme ich auf keinen grünen Zweig.

    Bsp.:

    Brutto (Lohnzettel) = 4000,00€ -> 48.000,00€ p.a.

    Entgeltumwandlung = ca. 104,00 € -> 1.250,00€ p.a

    = 4.000,00€ - 104,00€ = 3.896,00€


    Nun habe ich noch 2 Kinder (Kinderfreibetrag 5.460,00€ für 2021), die mein zu versteuerndes Brutto ja nochmals senken.

    = 48.000,00€ - 5.460,00€ = 42.540,00€ p.a. -> 3.545,00€ p.m.


    Mit welchen Zahlen muß ich nun rechnen, um die Steuerersparnis zu erhalten?

    Würde sich das Beispiel rechnen oder doch lieber privat investieren?


    Es gibt die Möglichkeit (nach Ablauf) die Auszahlungen in 3J. / 5J. und 10J. monatlich auszahlen zu lassen. Auf Antrag auch eine lebenslange Rente.


    Somit sind Aussagen wie

    Zitat:

    "Damit er sein eingezahltes Geld wiederbekommt, müsste er nur 17 Jahre Rente beziehen – also 84 Jahre alt werden."

    aus dem Beitrag hinfällig.

  • Schau mal hier:
    https://hartmutwalz.de/betrueb…eine-herbe-enttaeuschung/


    Da gibt es ein paar Berechnungsbeispiele und ein paar weitere Aspekte.


    Wenn du per Gehaltsumwandlung in die bAV zahlst, zahlst du weniger in die GRV und erhältst dementsprechend auch weniger Rente.

    Ich habe für mich aus diesem Artikel mitgenommen, dass bAV sich meist nur dann lohnt, wenn es gut verzinste (Ur)Altverträge sind oder der Arbeitgeber einen sehr großen Anteil zuzahlt, den du sonst nicht bekommen würdest (im Beispiel rechnet sich AG/AN 1:1 nicht).

  • andiii_98

    diesen Artikel habe ich auch gelesen. Jedoch finde ich nirgends, mit welchem Brutto man rechnen muß, um die Abzüge zu berechnen. Rechne ich mit dem Lohnzettel-Brutto, ist der ja höher als das zu versteuernde Einkommen vom Lohnsteuerjahresausgleich. Bringe ich hier etwas durcheinander?

  • Das würde ich auch so sehen, ja. Für die RV-Beiträge zählt das, was der AG bescheinigt, abzüglich Beträge aus dem brutto und bis zur Beitragsbemessungsgrenze.


    Das was du über die Steuererklärung absetzt, ändert die Beiträge zur RV nicht.


    Edit: ist zumindest mein Kenntnisstand für abhängig Beschäftigte. Mag sein, dass das bei Selbstständigen anders ist.

  • Hallo.


    Der Arbeitgeber wird doch eine Probeabrechnung erstellen können. Ggf. kann er dann auch eine virtuelle Jahresübersicht erstellen. Wenn man die in ein Steuerprogramm überträgt, sollte doch ein halbwegs verwertbares Ergebnis angezeigt werden.

  • Der AG schreibt es auf den Lohnzettel so wie Du oben in Deiner Frage, also als Reduktion des Bruttolohns vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben.


    Deine Steuerersparnis errechnest Du, indem Du den gleichen Betrag von Deinem zu versteuernden Einkommen (z.B. des Vorjahres) abziehst und beide Varianten durch einen Brutto-Netto-Rechner durchjagst. Damit sind Deine persönlichen Abzüge recht genau berücksichtigt.