Rückforderung Kontogebühren

  • Liebes Finanztip-Team,

    ich bin gerade dabei, mein Schreiben zum Thema "Rückforderung Kontogebühren" zu verfassen. Dabei ist folgende Frage aufgetaucht:

    Nehmen wir an, ich bekomme zum Ende Juni meine Kosten erstattet von der Bank. Was ist danach? Dann laufen die Gebühren, denen ich nicht schriftlich zugestimmt habe, weiter und ich kann demnächst diese Kosten wieder zurückfordern? Oder muss die Bank die Kosten dann wieder senken auf den vorherigen Preis? Denn ich habe ja nie den höheren, aktuellen Kosten zugestimmt.

    Ich freue mich über eine kurze Erläuterung.

    Viele Grüße, J. Schick

  • Hallo Schick , willkommen im Finanztip-Forum.


    Warnhinweis: hier schreiben i.d.R. interessierte Laien und keine Mitarbeiter von Finanztip.


    Du hast mit der Bank einen Vertrag. Dem liegen die Preise zu Grunde beim Abschluss. Die Differenz forderst Du zurück. Das steht so im Musterschreiben. Damit gibt es keine Rechtsgrundlage erhöhte Preise zu fordern.


    Die Bank wird Dir dann unter Wahrung einer Frist das Konto kündigen. Sofern Du ein interessanter Kunde bist wird sie Dir anbieten, das Konto zu erhöhten Preisen fortzusetzen. Wenn sie Dich nicht mehr will (Vertragsfreiheit) wirst Du ein neues Konto suchen müssen.


    MichaG Gibt es bei Euch schon Überlegungen wie es weiter geht?

  • Liebes Finanztip-Team,

    ich bin gerade dabei, mein Schreiben zum Thema "Rückforderung Kontogebühren" zu verfassen. Dabei ist folgende Frage aufgetaucht:

    Nehmen wir an, ich bekomme zum Ende Juni meine Kosten erstattet von der Bank. Was ist danach? Dann laufen die Gebühren, denen ich nicht schriftlich zugestimmt habe, weiter und ich kann demnächst diese Kosten wieder zurückfordern? Oder muss die Bank die Kosten dann wieder senken auf den vorherigen Preis? Denn ich habe ja nie den höheren, aktuellen Kosten zugestimmt.

    Ich freue mich über eine kurze Erläuterung.

    Viele Grüße, J. Schick

    Hängt ganz von der Bank ab, welches Spielchen sie mit dir treiben will.

  • Kann leider noch nichts zu dem Thema sagen. Geh aber fest davon aus, dass die Bank nur auf Nachfrage reagiert.

    Sollte es massiv zu Rückforderungen kommen, dann wird sie es sich am Ende wieder über entsprechende Anpassungen in Zukunft holen.

  • Hallo Miteinand,

    die Sparda-Bank West eG hat mit Datum 28.06.21 eine Mitteilung in die "Postbox" abgelegt:

    "Hinweis gemäß § 8 UWG:

    Der BGH hat mit Urteil vom 27.04.2021 die Klauseln in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 der AGB Banken für unwirksam erklärt.

    Wir werden uns daher bei der Durchführung von Verträgen nicht auf diese Bestimmungen berufen.

    Sparda-Bank West eG"


    Ich find diese Formulierung so ungeheuer "Kundenfreundlich", durch Googlen findet man heraus, dass damit die Vertragsbestandteile gemeint sind durch die eine Gebührenerhöhung ohne Kundenzustimmung möglich war.

    Keinen Ton zur Erstattung.


    Grüße Trester