Kann Gewerbesteuererklärung nach Gewerbeabmeldung im laufenden Steuerjahr abgegeben werden?

  • Hallo. Wir haben zu zweit eine GbR betrieben und waren zuletzt gewerbe- und umsatzsteuerpflichtig. Das Gewerbe wurde zum 26.05.2021 abgemeldet. Unser Gewinn in 2021 liegt nun unterhalb der Gewerbesteuerfreigrenze von 24.500 Euro. Bisher haben wir die Steuererklärungen für die Firma immer im Folgejahr abgegeben inklusive EÜR und "gesonderte und einheitliche Feststellung". Meine Frage ist nun, ob ich die Steuererklärungen für das Gewerbe nach der Abmeldung jetzt direkt noch im laufenden Jahr fertig machen kann oder vielleicht sogar muss. Hintergrundinfo: Beide GbR Gesellschafter werden in Kürze eine Insolvenz anmelden (nicht die Firma, sondern die Gesellschafter).