Hallo,
ich bin ein ganz normaler Arbeitnehmer mit Steuerklasse I.
Mein alter Arbeitgeber hat, nach dem ich gekündigt hatte, entschieden, dass sie meine geringe Betriebsrente nicht verwalten wollen und sie mit einer <einmaligen> Abfindung ausgezahlt. Dabei haben sie die Auszahlung jedoch nicht versteuert und mit Steuerklasse 6 dem Finanzamt gemeldet.
Ich habe für das Jahr dann eine Steuererklärung abgegeben mit dem erwarteten Ergebnis, dass ich Steuern auf diese Auszahlung nachzahlen muss.
Dabei ergaben sich jedoch 2 Probleme:
1) Da ich eine Nachzahlung hatte, fordert der Finanzamt von mir nun künftig Steuer-Vorauszahlungen. Nach meinem Verständnis ist das jedoch unnötig, weil ich künftig keine weiteren unversteuerten Einnahmen zu erwarten habe und alle meine Einnahmen durch meinen Arbeitgeber ganz regulär versteuert werden.
2) Zusätzlich wurde meine berufsbedingte Umzugskostenpauschale nicht anerkannt. Die Begründung ist schlicht, dass der Umzug nicht beruflich veranlasst sei. Nach meinem Verständnis zählt der Umzug als beruflich veranlasst, wenn man dadurch eine Stunde Fahrzeit täglich spart. Dies war bei mir der Fall. Allerdings nehme ich die öffentlichen Verkehrsmittel. Vielleicht hatte die Sachbearbeiterin aber die Strecke mit dem Auto nachgeprüft?
Ich denke, ich muss beidem widersprechen, mir ist aber unklar, in welcher Form. Ich habe auch keine Vorlagen für (1) gefunden, weil alle Vorlagen zu Vorauszahlungen sich auf zu erwartete Einnahmen als Selbstständiger richten.
Kann ich beiden Punkten in einem Schreiben widersprechen, oder sollte ich getrennte Schreiben erstellen?
In welcher Form? Ich habe gelesen, dass für (2) eigentlich eine kleine Korrektur ausreichen würde und man keinen Einspruch gegen den gesamten Bescheid braucht. Für (1) klingt es so, als müsste ich doch einen Einspruch anlegen.
Vielen Dank im Voraus!