Mehraufwendungen für Verpflegung im Ausland

  • Hallo zusammen,

    in 2019 habe ich an 60 Tagen Teilzeit in der Schweiz bei einem Schweizer Arbeitgeber A gearbeitet.
    Ich wohne in Deutschland und mein Hauptarbeitgeber ist in Deutschland.
    Für die Teilzeittätigkeit bei A bin ich von Deutschland in die Schweiz gependelt und am selben Tag zurückgefahren.
    Der Einsatz dauerte jeweils länger als 8 Stunden.
    Kann ich hierfür Mehraufwendungen für Verpflegung im Ausland geltend machen?

    Vielen Dank!