Straßensperrung über Rohbauer durchlaufender Posten?

  • Hallo zusammen,


    hoffe ich habe die Frage im richtigen Unterforum gepostet.


    Wir bauen aktuell ein Haus, für das auch eine Straßensperrung notwendig war. Beauftragt wurde diese durch unseren Rohbauer, der uns die Gebühren der Stadt (1.000 EUR) in Rechnung gestellt hat. Selbstverständlich bezahlen wir diese Kosten, was uns aber wundert ist, dass unser Rohbauer diese Kosten als Dienstleistung ausweist und noch 19% Mehrwertsteuer verlangt – ist das korrekt? Unseres Erachtens ist dies ein durchlaufender Posten und sollte auch als solcher nicht von der Mehrwertsteuer betroffen sein. Es macht doch keinen Sinn, dass wenn wir die Gebühren direkt an die Stadt zahlen wir 1.000EUR zahlen und wenn unser Rohbauer die Stadt beauftragt wir 1,250EUR bezahlen? Nebenbei: Der Rohbauer hat überdies auch 50EUR für die Antragsstellung berechnet, dies ist unseres Erachtens wieder mehrwertsteuerpflichtig.

    Frage: Fällt auf die Gebühren der Straßensperrung Mehrwertsteuer an oder ist dies ein durchlaufender Posten?


    Besten Dank schonmal im Voraus für eure Einschätzung!!:thumbup:

    Paulchen

  • Guten Abend,


    Ein durchlaufender Posten ist umsatzsteuerrechtlich gegeben wenn der Rohbauer im fremden Namen und fremder Rechnung agiert. Hier stellt er richtigerweise alles mit Umsatzsteuer in Rechnung, da er die Abwicklung mit der Stadt organisiert hat. Die weitergegeben Kosten müssen mit USt in Rechnung gestellt werden, da sie mMn das Schicksal der Hauptleistung (Abwicklung mit der Stadt) teilen.


    Keine Steuerberatung nur meine 0,02€


    VG

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-