Realisieren von Gewinnen im Depot für Kinder; steuerlicher Vorteil wegen Nichtveranlagungsbescheinigung?

  • Wir haben für unsere 4 Kinder Depots mit Aktien und ETFs, um damit für die Studiumskosten vorzusorgen. Die Depots haben sich gut entwickelt, so dass die Kapitalerträge über den Sparerpauschbetrag liegen. Um hier keine steuerlichen Nachteile zu haben, habe ich für die Kinder Nichtveranlagungsbescheinigungen beantragt, so dass sie keine Kapitalertragssteuer zahlen.


    Meine Überlegung ist nun, einige Gewinne zu realisieren, um somit den Kapitalertrag steuerfrei zu realisieren (unsere Kinder haben sonst kein Einkommen). Ich stelle mir vor, dass unsere Kinder in Zukunft während des Studium und danach selbst ein Einkommen haben werden, so dass sie zusätzliche Kapitalerträge versteuern müßten. Ich würde Gewinne in dem Maße realisieren, dass sie unterhalb von von 6.400 EUR p.a. liegen , so dass keine Steuern anfallen und sie weiterhin in der Familienkrankenkasse versichert werden können.


    Die freiwerdenden Mittel werde ich wieder anlegen, jedoch (je nach Alter) mit einem höheren Termingeldanteil, da sie das Geld in 3-10 Jahren (je nach Alter unserer 4 Kinder) zumindest teilweise für Ihr Studium brauchen werden.


    Ist diese Überlegung aus steuerlicher Sicht sinnvoll oder spricht etwas dagegen?


    Vielen Dank für Eure Einschätzung

  • Hallo Ricinvest , willkommen im Finanztip-Forum.


    Die steuerliche Überlegung ist soweit richtig, dazu gibt es auch einen redaktionellen Beitrag. https://www.finanztip.de/geldanlage/sparen-fuer-kinder/


    Hinsichtlich des Termingeldanteils der formale Hinweis, dass nicht die Kinder sondern die Eltern für das Studium aufzukommen haben. Ferner dann unter diesem Hintergrund überlegen, wie hoch der Anteil über alle Familienmitglieder der Sicherheitsbaustein sein sollte. Unsere Kinder liegen ähnlich im Alter und haben keinen Tagesgeldanteil.

  • 1. Das Geld gehört dem jeweiligen Kind. Die Eltern verwalten es nur bis zur Volljährigleit.

    2. Mit der NV-Bescheinigung können Einkünfte bis zum Grundfreibetrag steuerfrei realisiert werden; ggf. in mehreren Tranchen realisieren. NV-Bescheinigungen sind unabhängig vom Alter der Kind möglich, solange der Grundfreibetrag nicht erreicht wird.

    3. Kosten für das Studium sind Unterhaltskosten und damit von den Eltern zutragen. Das Geld kann natürlich für nichtobligatorische Ausgaben der Kinder genutzt werden. Über das Geld kann das jeweilige Kind mit Eintritt der Volljährigkeit freiverfügen.

    4. Sollte die Verwendung abweichend von Nr. 3 erfolgen, droht eine nachträglich Besteuerung.

  • Danke schon mal für die Ausführungen oben. Den Artikel "Geldanlage für Kinder" habe ich studiert und hätte konkrete Fragen dazu.


    Unsere Tochter hat ihr eigenes Depot bei der DKB. Wir sparen monatlich das Kindergeld an (200€, verteilt auf zwei Aktien-Fondssparpläne). Wir sind in der privaten Krankenversicherung. Eine NV-Bescheinigung ist bereits bei der DKB für meine Tochter hinterlegt.


    Da die Fonds sehr gut gelaufen sind und aktuell auch gut stehen, überlege ich die Gewinne zu realisieren, um alle Erträge steuerfrei zu erhalten. Danach soll natürlich wieder angelegt werden und weiter gespart werden :)


    Aktueller Depotwert: ca. 15.000€

    davon sind ca. 6.100€ Gewinne


    Meine Fragen:

    -Macht es Sinn die Gewinne zu realisieren und das erhaltene Geld wieder über die Sparpläne anzulegen?

    -Kann man bei der DKB die Fondssparplanraten einfach kostenfrei anpassen? Bis zu welchem Betrag?

    -Muss ich noch etwas bedenken? Gibt es Nachteile?

    -Verschenke ich damit zu viel Zinseszinseffekt?


    Vielen Dank schon mal vorab! Ich hoffe, die Antworten sind dann auch für andere hilfreich :)


    LG Patricia

  • Hallo milaschoice und Herzlich Willkommen im FT-Forum,

    ich würde jedes Jahr Gewinne in Höhe des Steuerfreibetrags (801€ + ggf. Teilfreistellung) realisieren und wieder neu anlegen.

    D.H. Ihr verkauft so viele Anteile, dass Ihr mit dem Gewinn möglichst nahe an den Freibetrag heran kommt. Anschließend kauft Ihr dann wieder neue Anteile.

    Dabei beachten, dass das FIFO-Prinzip gilt. Es werden immer die ältesten Anteile zuerst verkauft (Excel ist Dein Freund).

    Ein Realisierung des gesamten Gewinns + anschließender Neuanlage würde ich auf Grund des bereits genannten Zinseszinseffekts nicht empfehlen.

  • Meine Fragen:

    -Macht es Sinn die Gewinne zu realisieren und das erhaltene Geld wieder über die Sparpläne anzulegen?

    Einmal ja, einmal so nicht ;)

    Es macht auf jeden Fall Sinn zu verkaufen um das Depot bis jetzt steuerfrei zu bekommen. Dann aber ein paar Minuten später wieder über Einzelkauf zurückkaufen. Kostet bei der DKB rund 2*25€. Kauf/Verkauf nur über Limit bzw. falls das bei der DKB geht über Preisabfrage.

    -Muss ich noch etwas bedenken? Gibt es Nachteile?

    Meine PPV hat geschrieben, dass bei Überschreiten der Sozialversicherungsgrenze der Kinder diese aus der kostenlosen Mitversicherung fallen. Da seid ihr bei Berücksichtigung der Teilfreistellung drunter.

    Klärung mit der Redaktion läuft.

    -Verschenke ich damit zu viel Zinseszinseffekt?

    Bei sofortigem Neukauf und keinem Steuerabzug durch die NV läuft der Zinseszins (besser Rendite auf Rendite) bis auf die rund 50€ Transaktionskosten ungestört weiter. Manche ich bei meinen Kindern seit Jahren so.

  • Einmal ja, einmal so nicht ;)

    Es macht auf jeden Fall Sinn zu verkaufen um das Depot bis jetzt steuerfrei zu bekommen. Dann aber ein paar Minuten später wieder über Einzelkauf zurückkaufen. Kostet bei der DKB rund 2*25€. Kauf/Verkauf nur über Limit bzw. falls das bei der DKB geht über Preisabfrage.

    Zum Wiederkauf bei der DKB sollte darauf geachtet werden, dass genügend Geld auf dem Verrechnungskonto liegt, da sonst Überziehungszinsen fällig werden. Der Verkauf wird nämlich erst am Folgetag gebucht. Der Wiederkauf aber am selben Tag.

    Ich verkaufe immer am Tag vor der nächsten Sparrate und erhöhe die Sparrate anschließend um den entsprechenden Verkauf. So kann man günstiger wieder kaufen (1,50€) und ist nur etwa einen Tag nicht investiert. Und man hat das Überziehungszinsenproblem nicht.

  • Das Vorgehen der DKB ist höchst ungewöhnlich. Üblich ist mMn Folgendes: bei Einzelkauf/-verkauf ist die Wertstellung jeweils 2 Börsentage später, mit dem schwebenden Betrag aus dem Verkauf kann man aber sofort handeln und zwar ohne Zinsen, da wie gesagt der Betrag auch erst zwei Tage später belastet wird.

  • Ich war auch überrascht, dass mir am Quartalsende ~1€ Zinsen abgebucht wurden. Auf Nachfrage wurde aber meine Vermutung bestätigt, dass ich durch Kauf und Neukauf einen ganzen Tag im Minus war, und auf deren, im Onlinebanking stehenden, Hinweis (Der Kontostand kann Beträge mit späterer Wertstellung enthalten. Wenn über diese Beträge vor dem Wertstellungsdatum verfügt wird und es dabei zu einer Kontoüberziehung kommt, fallen Sollzinsen an.) verwiesen.

  • Gültigkeit der NV 3 ist Jahre, richtig?


    Ist die schwer zu bekommen oder wie sind da die Anforderungen seitens des FA?


    Bei vorliegender NV führt der Depot Anbieter garnichts mehr ab und schaut nur noch rein passiv zu, richtig?


    Rechnung:

    9.744 € = Steuer Grundfreibetrag (2021)

    801 € = Sparerpauschbetrag

    -----------------------------------------------

    10.545,00 € = steuerfrei gesamt (entspricht 70% nach Teilfreistellung)

    15.064,29 € = steuerfrei gesamt (entspricht 100% vor Teilfreistellung)


    Stimmt doch so, oder?

  • Ist die schwer zu bekommen oder wie sind da die Anforderungen seitens des FA?

    Ja, 3 Jahre. Allerdings muss man tätig werden, wenn man drüber kommt.


    Man muss eine Prognose abgeben, was im Jahr an Einkünften aller Art erwartet wird. Formular über den Server https://www.formulare-bfinv.de

    Ich lege immer eine Rückschau dazu, aus der offensichtlich wird, dass meine Kinder drunter bleiben. Gab noch nie eine Rückfrage.

    Bei vorliegender NV führt der Depot Anbieter garnichts mehr ab und schaut nur noch rein passiv zu, richtig?

    Ja, so wie ein unendlicher Freistellungsauftrag.


    Die Rechnung stimmt, es sind wegen irgendeinem anderen Pauschbetrag wenige Euro mehr,

  • Ist die schwer zu bekommen oder wie sind da die Anforderungen seitens des FA?

    War gar nicht schwer zu bekommen :). Habe einfach den Antrag ausgefüllt. Das ging dann ca. 4 Wochen bis er zurückkam vom Finanzamt. Dann noch an die Bank schicken. Das ging dann nochmal ein/zwei Wochen und seitdem ist die NV-Bescheinigung bei meiner Tochter hinterlegt.


    Danke für die vielen Hinweise. Echt mega hilfreich :)

  • Und noch eine Frage zum Kinderdepot:


    Gibt es bei der Auswahl der Fonds Einschränkungen gegenüber den normalen (Erwachsenen) Depots?


    In meinem Fall würde es um eine Einmal-Anlage gehen.

    Ich liebäugel mit der DKB als Anbieter.


    Wenn ich z.b ein bestimmtes iShares Produkt im Auge habe dann müßte ich als erstes schauen welche Handesplätze mir über den Anbieter des Kinderdepots angeboten werden und im zweiten Schritt ob ich das entsprechene Produkt über einen dieser Handelsplätze beziehen kann. Wenn ich das Produkt dort finde kann ich es auch auf jedenfall ins Kinderdepot legen, richtig?

  • Gibt es bei der Auswahl der Fonds Einschränkungen gegenüber den normalen (Erwachsenen) Depots?

    Keine Rechtsberatung, nur persönliche Meinung:

    Nach BGB §1642 ist das Geld wirtschaftlich anzulegen, es ist nicht die Mündelsicherheit gemäß §1807 gefordert.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1642.html

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1807.html


    Um spätere Probleme zu vermeiden würde ich mich daher auf von Finanztip / Finanztest empfohlene ETF beschränken und keine spekulativeren Dinge nehmen. [De facto halte ich mich nicht daran, würde aber im Falle des Verlustes ausgleichen].

    Wenn ich das Produkt dort finde kann ich es auch auf jedenfall ins Kinderdepot legen, richtig?

    Die Frage verstehe ich nicht. Die Hürde ist mMn ob der Depotanbieter das Produkt aufgrund der eingestellten Erfahrungsklasse zulässt, der Handelsplatz spielt dann keine Rolle. Ich konnte bei Flatex, Ebase, DAB alles für die Kinder kaufen.

    Speziell bei DKB ist mMn alles außer Tradegate mit Zusatzkosten verbunden.

  • "De facto halte ich mich nicht daran, würde aber im Falle des Verlustes ausgleichen"


    Das halte ich genauso. Ich musste meiner Frau versprechen, dass ich im Fall der Fälle sämtliche Verluste der Kinder ausgleiche. :)


    "Die Frage verstehe ich nicht. Die Hürde ist mMn ob der Depotanbieter das Produkt aufgrund der eingestellten Erfahrungsklasse zulässt, der Handelsplatz spielt dann keine Rolle. Ich konnte bei Flatex, Ebase, DAB alles für die Kinder kaufen."


    Bei Consors hatte ich bis vor ca. einem Jahr noch eine Sperre in den Minderjährigen-Depots drin. Für die Kinder konnte ich da nur so "sichere" Anlagen wie Bayer, EON etc. kaufen. Ich habe dann die gewünschten WP über mein Depot gekauft und dann gegen Geldausgleich auf die Kinderdepots kostenlos übertragen lassen. Irgendwann scheint Consors dann gemerkt zu haben, dass ihnen dadurch immer eine Kauforder durch die Lappen geht (1 Kauf statt 2 separate Käufe) und sie haben dann beide Kinderdepots für alle Risikoklassen freigegeben.

  • Das halte ich genauso. Ich musste meiner Frau versprechen, dass ich im Fall der Fälle sämtliche Verluste der Kinder ausgleiche. :)

    Solche Eltern hätte ich auch gerne (gehabt)! Beitragsgarantie ohne jemals Beiträge gezahlt zu haben. Wenn ein Ausgleich bei Verlusten insgesamt durchgeführt wird, kann ich es noch verstehen, aber bei einzelnen Investments halte ich es für übertrieben. Eine andere Form von: Gewinne (Kind) privatisieren, Verlust (Eltern) sozialisieren.

  • Nein. Wenn ich das Spargeld (Ostern, Weihnachten, Geburtstag) der Kinder etwas risikoreicher anlege, dann habe ich als Elternteil dafür zu haften.


    Natürlich nicht für jede einzelne Anlage (hab ich auch nicht geschrieben - das hast du hineininterpretiert), sondern für Verluste insgesamt.