Solardach auf Wohnhaus mit Einliegerwohnung - Anspruch auf Liebhaberei?

  • Eine Frage zu einem Solardach auf Wohnhaus mit Einliegerwohnung....…heisst, wenn ich meine kleine Einliegerwohnung vermietet habe, gilt für mich nicht, dass ich Liebhaberei beanspruchen kann…muss also in meinem Fall 3T€ mehr versteuern? :cursing: Das bringt die ELW gar nicht als Einkünfte brutto; stimmt das so? Nicht vermieten also ?? Grüße Uli

  • WEr wohnt denn noch in dem Haus außer dem Miter der Einlieger wohnung?

    Der Vermieter selber?

    Wohin wird den der Eigenverbrauchte Strom eingeleitet? In den Stromabrechnungskreis der Hauptwohnung oder der Einliegerwohnung?

  • Xenia

    Hat den Titel des Themas von „Ines Rutschmann Expertin für Energie Stand: 09. Juni 2021“ zu „Solardach auf Wohnhaus mit Einliegerwohnung - Anspruch auf Liebhaberei?“ geändert.
  • Die Liebhaberei für PV bis 10kWp gilt nur für selbst bewohnte Eigenheime. Zulässig sind Einnahmen aus Zimmervergabe bis 520 Euro im Jahr.

    Sind höhere Mieteinnahmen vorhanden, bleibt die PV-Anlage ein Gewerbe mit Gewinnberechnung. Nur der Gewinn ist zu versteuern.

    Bei 3T Euro Gewinn muss es nach meiner Meinung eine Anlage über 10kWp sein, die dann sowieso ein Gewerbe ist. Meine PV-Anlage hat in 20 Jahren fast nie Gewinne gemacht und wenn, dann maximal 1000 Euro im Jahr.

  • Ich verstehe die Aufregung nicht. Die Anlage und die Einliegerwohnung werden schon einige Zeit da sein. Unter den "alten" Bedingungen waren Gewinne der PV-Anlage steuerbar und daran ändert sich auch nichts. Wenn die PV-Anlage ein Verlustgeschäft ist, kann der Nachweis immer noch erbracht werden.