Ausgleich für Elternzeit für meine Frau

  • Hallo,


    ich bin relativ neu hier, habe aber nach ausgiebiger Suche keine passenden Themen gefunden, daher bitte ich nun um Rat:


    Meine Frau ist seit 09/19 und der Geburt unseres ersten Kindes in Elternzeit. Sie wird wohl am Ende der Elternzeit vom 2. Kind, also nächstes Jahr im April, wieder anfangen in Teilzeit zu arbeiten. In der Zwischenzeit hat sie größtenteils Elterngeld bezogen. Soweit ich weiß hat man in der Zeit keine weiteren Rücklagen in Bezug auf die Rente gebildet. Dieses Ungleichgewicht würden wir gerne ausgleichen.


    Meine Fragen lauten nun:

    Ist es ggf. sinnvoller das Geld anderweitig anzulegen als in unserem Versorgungswerk (beide Ärzte)? Z.B. ETFs?

    Bei ETFs könnte man ja grundsätzlich sofort anlegen, aber wie ist es, wenn es sinnvoller ist das Geld beim Versorgungswerk anzulegen? Wann ist dann der beste Zeitpunkt?


    Besten Dank für die Antworten vorab...

  • Hallo.


    Die Kindererziehungszeiten werden wohl in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. (Regelmäßig bilden die berufsständischen Versorgungen dies nicht ab, sodass die Zeiten in der Rentenversicherung angerechnet werden können.) Pro Kind 3 × 0,9996 Entgeltpunkte, entspricht heute ungefähr 100 Euro Bruttorente pro Kind. Die Differenz zwischen diesem Betrag und der "geplanten" Anwartschaft in der Ärzteversorgung müsste man ausgleichen.

  • Danke schon mal für den guten Hinweis.

    Ich stelle mir dahingehend die Frage, ob das Geld in ETFs nicht unter Umständen besser angelegt ist.

  • Über die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht unmittelbare Zulagenberechtigung in Sachen Riester. Im Normalfall würden (sogar für beide Ehepartner) 60 Euro jährlich an Eigenbeitrag für die vollen Zulagen ausreichen. Nur um die Zulagen zu sichern könnte dann ein Partner jährlich 120 Euro bereitstellen. Nur so als Idee.