Verluste aus Aktienverkäufen

  • Hallo, Im Jahr 2015 ist auf dem Depot der Tochter ein Verlust aus Aktienverkäufen angefallen.Da ich damals davon ausging das der Verlusttopf bei Vorliegen der NV Bescheinigung auch ins nächste Jahr übertragen wird haben wir die Sache nicht verfolgt. Erst jetzt wurde ersichtlich das der Verlusttopf zum Jahresende auf Null gesetzt wurde und der Verlust aber nicht ausgewiesen wurde. Mit dem Schreiben des BMF vom 18.01.16 wurde festgelegt dass verbleibende Verluste zum Ende des Jahres ausgewiesen werden müssen. Im zuvor geltendenSchreiben des BMF vom Oktober 2012 war noch nachzulesen das der Verlusttopf bei laufender NV Bescheinigung ins Folgejahr übertragen werden kann. Dies ist aber nicht erfolgt.

    Die Bank weigert sich aber eine Verlustbescheinigung für 2015 auszustellen obwohl der Verlust in der Erträgnissaufstellung ausgewiesen ist. Das Finanzamt akzeptiert die EA aber nicht als Nachweis. Frage wo ist der Fehler, hätte die Bank den Verlusttopf in 2016 übertagen müssen oder den verbleibenden Verlust ausweisen müssen?