Quarantäne mit PKV und Leistungen aus IFSG

  • Hallo zusammen,

    ich wende mich an euch weil ich in einer Sackgasse bin.

    Ich war 15 Tage in Quarantäne und mein Arbeitgeber hat beschlossen mein Gehalt gem. IfSG beim Vater Staat einzufordern. Ich bin in der PKV versichert.

    Ja, es ist korrekt, das mein Arbeitgeber seinen Zuschuss zu meiner PKV nicht zahlen muss, diese Forderung muss ich eigenständig beim Vater Staat geltend machen.


    Leider kam mir keiner sagen wie, oder gar wo ich das tun kann.

    Die Plattform des IfSG online bietet nur Anträge für Arbeitgeber oder Selbstständige an…

    Danke für eure Tipps!

  • Interessante Fragestellung. Bin gleichfalls PKV versichert.


    Das sollte mit der Formularen für Selbstständige möglich sein. Was sagt die Hotline?


    Andererseits ist der AG Zuschuß zur PKV ein Bestandteil deines Gehaltes. Nicht kürzbar.

    Also eher ist hier Arbeitsrechtlicher Anspruch.


    Das ist ein ein Fall für den Arbeitsrechtsanwalt. oder Gewerkschaftsrechtsschutz oder soweit Rechtsschutzversichert TelefonRechtshilfe des Versicherers.

  • Andererseits ist der AG Zuschuß zur PKV ein Bestandteil deines Gehaltes. Nicht kürzbar.

    Also eher ist hier Arbeitsrechtlicher Anspruch.


    Das ist ein ein Fall für den Arbeitsrechtsanwalt. oder Gewerkschaftsrechtsschutz oder soweit Rechtsschutzversichert TelefonRechtshilfe des Versicherers.

    Die Kürzung ist korrekt.

    Es handelt sich um eine Entschädigungsleistung.

    "Da die Entschädigung kein Arbeitsentgelt darstellt, muss der Arbeitgeber in dieser Zeit keinen Beitragszuschuss (nach § 257 Abs. 1 Satz 1 SGB V sowie § 61 Abs. 1 Satz 1 SGB XI) zahlen: Das Mitglied trägt die Beiträge allein, hat aber gegenüber der Entschädigungsbehörde einen Anspruch auf Erstattung (§ 58 IfSG). Von der Entschädigungsbehörde erstattete Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung haben keinen Einnahmencharakter und unterliegen nicht der Beitragspflicht im Anwendungsbereich des § 240 SGB V."

    Der AG-Zuschuss kann vom AN bei der zuständigen Behörde als Entschädigung verlangt werden.

    Der Fehler in der Fragestellung ist, dass das Bundesland nicht genannt wird, weil daraus ergibt sich ggf. die zuständige Behörde.