Hallo zusammen,
wenn Enkelkinder (3 und 5 Jahre) jeweils 300k in ETFs und Aktien erben, von wem wird das Vermögen bis zum Zugriff bzw. Auszahlung an die Enkelkinder verwaltet? Sind das die Eltern, das Jugendamt oder ....?
Hallo zusammen,
wenn Enkelkinder (3 und 5 Jahre) jeweils 300k in ETFs und Aktien erben, von wem wird das Vermögen bis zum Zugriff bzw. Auszahlung an die Enkelkinder verwaltet? Sind das die Eltern, das Jugendamt oder ....?
Hallo.
Spontan hätte ich die Eltern im Verdacht in der Pflicht zu sein.
Das dürften doch die Eltern als gesetzlicher Vertreter der minderjährigen Kinder sein?
BGB 1626 ff, dann für den Erblasser wichtig 1638 und 1639, für die Eltern ab 1639, speziell 1642
Besten Dank für die Antworten.