Doppelbesteuerung Rente

  • Hallo zusammen,

    ich erhalte seit 2017 eine Teilerwerbsminderungsrente, die ich versteuern muss.

    Folgende Fragen stellen sich mir im Zusammenhang mit der Doppelbesteuerung von Renten:

    1. betrifft dies nur die volle Altersrente?

    2. In der Empfehlung des Beitrages von Herrn Udo Reuß i.S. Doppelbesteuerung von Renten (aktuelles Urteil BFH) steht, man soll sich mit der Steuererklärung 2020 zeit lassen, bzw. Einspruch einlegen.

    Ich habe diese Woche meinen Steuerbescheid erhalten und jetzt 4 Wochen Zeit Einspruch gegen diesen einzulegen.

    Kann man, wenn ich dies nicht mache und im Nachgang festgestellt wird (evtl. Gesetzesänderung im Herbst), dass tatsächlich eine Doppelbesteuerung vorliegt, nachträglich noch etwas machen?


  • Hallo.


    Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist quasi ausgeschlossen, dass es zu einer Doppelbesteuerung kommt.

    (Nur die Hälfte der Entgeltpunkte werden berücksichtigt; ein Teil der Rente beruht auf der Zurechnungszeit, für die man selbst keine Beiträge geleistet hat; ...)


    Die Rechtsbehelfsfrist sollte einen Monat nach Zugang des Bescheides betragen. (Die paar Tage Unterschied können entscheidend sein.)

  • Vielen Dank für diese Information!

    Das heißt dann, dass die Doppelbesteuerung der Rente momentan für mich nicht zutrifft?

    Der Satz mit der Rechtsbehelfsfrist irritiert mich etwas, das betrifft die Einspruchsfrist bei Steuerbescheiden im allgemeinen?