Guten Abend, im genannten Artikel unter Pkt. 6 (Was gilt für Rentner) erklärt U.Reuß die Folgen nach Fristversäumnis durch "erstmals dazu aufgeforderte Steuerpflichtige". Was passiert aber mit reuigen Sündern?
Als Rentner habe ich bisher in gutem Glauben keine Einkommensteuererklärung erstellt und auch keine diesbezügliche Aufforderung vom Finanzamt erhalten. Nun habe ich festgestellt, dass ich erstmals 2019 steuerpflichtig geworden bin. Eine entsprechende Erklärung habe ich dem zuständigen Finanzamt im Juni 2021 übermittelt. Die voraussichtlich zu zahlende Steuer beträgt 61 €. Sind Verspätungszuschläge zu erwarten und wenn "ja" in welcher Höhe?
Einen schönen Abend (trotz 2:0) wünscht Petermann.