Empfehlungen zur Umstrukturierung der Altersvorsorge

  • Hallo liebe Finanztip-Community!


    Ich (27 Jahre, ledig, kinderlos) beschäftige mich nun seit ca. 3 Monaten aktiv mit meinen Finanzen.

    Leider habe ich es mir vorher nie selbst zugetraut und hatte zu viel Angst etwas falsch zu machen.

    Erst durch die Finanztip-Videos auf YT und Saidis Podcast bin ich dazu gekommen meine Finanzen selbst in die Hand zu nehmen.

    Nun bin ich dabei meine Altlasten („Vertriebsopfer“) zu bereinigen und orientiere mich dabei am 4-Töpfe-Prinzip (Tagesgeld und ETF-Depot bereits vorhanden).


    Allerdings habe ich bei 3 meiner Altverträge bedenken was die Weiterführung, Kündigung bzw. Beitragsfreistellung angeht.


    Zum einen besteht seit 01.12.2012 eine private Rentenversicherung (HUK Coburg, Produkt RAGT 8.1) mit BU Zusatzversicherung (Premium BUZ):


    aktuelle, jährliche Einzahlung: 2.087,81€ (5% dynamische Erhöhung)

    Garantierte Rente: 250,61€

    aktl. Wert: ca. 15.000€

    Rückkaufswert: 9.913,66€ (inkl. BUZ-Rückkaufswert)


    Des Weiteren besteht seit 01.01.2020 noch eine fondgeb. Lebensversicherung (Allianz Invest Flex):


    70% ComStage MSCI World ETF EUR

    30% iShares Core S&P 500 UCITS ETF


    monatliche Einzahlung: 200€

    aktl. Wert: 3.600€ (01.06.2021)

    Verwaltungs- und Abschlusskosten: 535€

    Rückkaufswert: 3.042,64€ (01.06.2021)


    Und eine seit 01.01.2020 fondgeb. Riester Rente (Volkswohl-Bund):


    70% iShares Core MSCI World

    30% iShares Core S&P 500 UCITS ETF


    monatliche Einzahlung: 105€

    Verwaltungs- und Abschlusskosten: 350€

    Garantierte Rente: 52.395€

    aktl. Wert: 1.785€ (01.05.2021)

    Rückkaufswert: 1.151€ (01.05.2021)


    Meine Frage:

    Soll ich die Verträge weiterhin planmäßig besparen, beitragsfrei stellen oder soll ich die Verträge sogar kündigen?

    Bei einer Kündigung der Verträge würde ich es zum größten Teil in ETF's anlegen.


    Falls noch weitere Eckdaten benötigt werden lasst es mich wissen.


    Um euren Rat und Erfahrungen wäre ich froh. Vielen Dank!


    Liebe Grüße

    Torben

  • Hallo.


    Altersvorsorge über Versicherungen ist möglich, aber nicht ideal gelöst. Natürlich wäre es sinnvoll, zumindest zu prüfen, ob die Versicherungen zugunsten von ETF-Sparen abzuwickeln wären.

    Nur erscheint mir die Frage nach einer "echten" BUV dringender. Ist die vorhanden, möglich oder gewünscht/nicht gewünscht? Sobald der Punkt geklärt ist, ggf. mit professioneller Hilfe, sollte man sich die bestehenden Verträge anschauen.

  • Hi Torben,


    bei deinem HUK-Vertrag würde ich mal die BU mit dem tatsächlichen Bedarf vergleichen und anschließend den Abschluss einer neuen "nackten" BU zu checken. Sollte eine neue, passend dimensionierte BU sinnig und möglich sein, dann frei nach Werner "Wäch mit die alte Schei...!"

    Die weiteren Altverträge gehören mMn auch in die Tonne. Schreibe die Verluste (gegenüber den Einzahlungen) einfach als "gute Tat zugunsten der Vermittler und Versicherer" und/oder als Lehrgeld ab.

    Viele "Arme" sehen in den Versicherungspolicen einen gewissen "sicherern Anteil (am Vermögen)"; davon würde ich mich an deiner Stelle nicht irritieren lassen. "Sicher" geht anders!


    Viel Erfolg mit deinem Vorhaben deine Finanzen selbst zu managen!

  • Vielen Dank für eure bisherigen Beiträge.


    Eine reine BU möchte ich definitiv nach Kündigung der Rentenversicherung abschließen.

    Hierzu liegt mir bereits ein Angebot meines Versicherungsmaklers vor.

    JDS Die Meinung zu meinen Altverträgen bestätigen mein Bauchgefühl und das sogenannte Lehrgeld zahle ich gerne wenn ich danach ein besseres Gefühl bei meinen Finanzen habe. Aufgrund der noch recht jungen Verträge (Riester und Lebensv.) erhoffe ich mir weitere Kosten durch eine Kündigung zu ersparen.


    Ich bin allerdings noch offen für weitere Meinungen zu o. g. Verträgen.

  • Bei HUK schreibst du von einer garantierten Rente, dein Riester enthält auch eine Garantie. Garantien verlangen Garantiekapital, das aktuell weitgehend ohne Rendite gehalten wird und an dem die Inflation nagt. Es ist daher ausgeschlossen, dass zu Zeiten, in denen ein MSCI World x% Rendite erwirtschaftet, auch eine Rente mit Garantie die identischen x% Rendite erwirtschaftet. Da du noch viel Zeit bis zur Rente hast, solltest du auf Produkte umsteigen, die dir wenigstens MSCI World Renditen ermöglichen.

  • Achtung bei der BU - so wie ich das lese besteht diese seit 2012.


    Neue BU bedeutet auch neue Gesundheitsfragen - sollten also seit 2012 irgendwelche gesundheitlichen Beeinträchtigungen dazugekommen sein, sind die ggf. mit zu berücksichtigen bei der Beantwortung der Fragen! Je nach "Qualität" des Maklers ist es möglich, dass er eher auf den Abschluss einer neuen Versicherung abzielt als sich um Deine gute und richtige Absicherung dahingehend zu kümmern.


    Also Vorsicht, das ist genau zu analysieren - ggf. mit dem Ergebnis, dass Dein Alt-BU-Vertrag doch gar nicht so schlecht ist...

  • ! Je nach "Qualität" des Maklers ist es möglich, dass er eher...

    In diesem Zusammenhang, Check der alten Police und der Möglichkeit/Sinnhaftigkeit einer neuen Police, könnte ja eine weitere Meinung abgefragt werden. Im Zweifel einfach mal mit weiteren Forianern reden, z.B. Dr.Schlemann und den üblichen Experten, die sich für gewöhnlich nach einer Stellungnahme von Dr. Schlemann zu Wort melden.

  • Bezüglich Altersvorsorge wären mir die Informationen zu dünn, um auf der Grundlage eine Empfehlung abzugeben. Und die Community hat sich ja schon auf eine Anlage in einem ETF auf den MSCI World als die perfekte one size fits all Geldanlagelösung eingeschossen :).


    Zum Thema BU:

    Qualitativ ist die BU der HUK mau, nach unserer Kategorisierung ein "Dacia". Bei vielen Berufen, gerade Akademikern, ist sie noch nicht mal besonders günstig. Andererseits profitiert Torben94 hier vom günstigeren Eintrittsalter. Ob eine neue BU ein besseres Preis-/Leistungsverhältnis bietet lässt sich einfach vergleichen und nachrechnen. Bei dieser Gelegenheit empfiehlt sich wie von JDS bereits angesprochen eine Anpassung der BU Rente an den aktuellen, vermutlich höheren Absicherungsbedarf.


    Wichtig: Bei Neuabschluss einer BU beginnen die Fristen gem. § 19 VVG neu zu laufen, d.h. die 5 bzw. 10 Jahre, in denen die Gesellschaft auf Falschangaben in den Gesundheitsfragen reagieren kann. Bei der alten BU sind diese Fristen schon fast abgelaufen. Daher muss bei einer Überprüfung und evtl. Veränderung wie Comandante richtig schreibt sehr sorgfältig auf eine korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen geachtet werden!


    Bei Betreuung durch einen Versicherungsmakler gehe ich davon aus, dass der Kollege das alles bedacht hat.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Oft wird ja zu Beitragsfreistellungen geraten, dann schleppt man den Kram noch 40 Jahre mit sich herum, hat keine wirkliche Übersicht über seine Finanzsituation und bekommt am Ende doch nur einen "Fliegenschiss" ausgezahlt. Nicht mein Ding.


    Zur BU mag ich nichts sagen, aber alles andere würde ich persönlich platt machen und die Kosten als Lehrgeld abhaken.


    Die Mittelzuflüsse würde ich dann klar strukturiert anlegen und die 40 Jahre bis zur Rente selber verwalten.

  • Also werde ich die fondgeb. Lebensversicherung (Allianz) auflösen und die private Rentenversicherung mit BUZ (HUK) zum Jahresende kündigen und eine eigenständige BU abschließen.


    Macht es Sinn die fondgeb. Riester Rente (Volkswohl-Bund) zunächst beitragsfrei zu stellen, wenn in den nächsten 3-5 Jahren Nachwuchs ansteht?

  • Macht es Sinn die fondgeb. Riester Rente (Volkswohl-Bund) zunächst beitragsfrei zu stellen, wenn in den nächsten 3-5 Jahren Nachwuchs ansteht?

    Würdest du denn die Kinderzulage bekommen? Standard wäre, dass die Mutter sie bekommt, weil sie auch standardmäßig das Kindergeld bekommt. Man kann das beliebig ändern. Aber die Rendite wird maximiert wenn der, der wenig verdient und wenig einzahlt in den Riester möglichst die Zulagen erhält. Zumal es ein kleiner Ausgleich für das berufliche Zurückstecken ist.

  • Bei der Altersvorsorge in Versicherungen kommen nur Nettotarife in Frage, wer etwas anderes verkauft handelt nicht im Interesse des Kunden! Wobei sich hier, wenn überhaupt, nur ein Riester lohnt (Zulagen, Steuervorteile und Kostenquote des Vertrags prüfen), für eine normale RV braucht man keinen Versicherungsmantel.


    Kombinierte Produkte wie die RV/BU der HuK sind nicht gut. Entweder sichert man ein Risiko ab, oder man Spart, aber nicht beides in einem, intern ist der Beitrag ohnehin in einen Spar und einen Risikoanteil aufgeteilt.

    Wenn Du gesund bist solltest Du über den Abschluss einer neuen BU nachdenken.

  • Würdest du denn die Kinderzulage bekommen? Standard wäre, dass die Mutter sie bekommt, weil sie auch standardmäßig das Kindergeld bekommt. Man kann das beliebig ändern. Aber die Rendite wird maximiert wenn der, der wenig verdient und wenig einzahlt in den Riester möglichst die Zulagen erhält. Zumal es ein kleiner Ausgleich für das berufliche Zurückstecken ist.

    Sehr wahrscheinlich nicht, das hatte ich zunächst nicht bedacht. Danke für den Hinweis :)

    Ist es bei Riesterveträgen möglich diesen z. B. zum gegebenen Zeitpunkt auf meine Freundin umzuschreiben?

  • Das Kindergeld bekommt per default die Frau. Die Kinderzulage bekommt, wer Kindergeld bekommt. Man kann das mit beidseitigem Einverständnis ändern, auch dass einer Kindergeld bekommt und der andere die Zulage. Nur wenn man nichts macht, geht alles an die Frau. In unserem Fall reduziert meine Frau die Arbeitszeit, also finde ich es richtig, dass sie die Kinderzulagen bekommt. Kindergeldempfänger spielt bei uns keine Rolle, weil wir ein Gemeinschaftskonto haben.


    Du kannst einen Riestervertrag nicht übertragen, außer du stirbst, dann wird das Guthaben an deinen Ehepartner übertragen. Aber einfach weiterreichen geht nicht.