Ich habe meine Lebensversicherung (VL-Leistungen) gekündigt und um
Auszahlung gebeten.
Die Versicherung forderte dafür eine bestätigte Ausweiskopie (z.B. von der
Hausbank).
Da Bankfiliale nicht greifbar, habe ich eine amtlich beglaubigte
Ausweiskopie geschickt und folgende Antwort bekommen:
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In unserer E-Mail vom ... haben wir Sie gebeten, uns eine bestätigte
Ausweiskopie zu schicken. Sie haben uns eine beglaubigte Kopie geschickt.
In einem BGH-Urteil vom 21.04.2021 wurde entschieden, dass beglaubigte
Ausweis-/ Reisepasskopien zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz
nicht mehr zulässig sind. Daher dürfen wir nur noch bestätigte Ausweis-/
Reisepasskopien anfordern und anerkennen.
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Kann mir jemand bitte die Logik dahinter erklären? Für mich ist eine
'amtliche Beglaubigung' ein 'hoheitlicher Akt', hat eine höhere/die
Beweiskraft schlechthin/ und ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Zu dem angeführten Urteil findet meine Suchmaschinen leider nichts hilfreiches.