Monatlicher Geldeingang zur Gebührenvermeidung - Ist die Quelle des Geldeingangs wichtig?

  • Servus Finanztipforum!


    Ich habe mal eine Frage zur der gerne gestellten Bedingung "Kostenlos bei monatlichem Geldeingan von xxx.xx" bei Girokonten. Macht es einen Unterschied woher das Geld jeden Monat kommt?


    Mal angenommen man hat zwei Girokonten bei verschiedenen Banken und auf beiden ein ausreichendes Geldpolster. Könnte man sich dann zwischen den beiden Konten per Dauerauftrag nicht einfach jeden Monat den geforderten Mindestgeldeingang hin und her überweisen und so die Kontoführungsgebühren vermeiden? Linke Tasche, rechte Tasche...


    Oder bestehen Banken darauf, dass das Geld von einem "echten" Arbeitgeber oder sowas kommt? Manche nennen es "Geldeingang", Andere jedoch auch "Gehaltseingang".


    Hat jemand Informationen wie das gehandhabt wird? Mein Google-Voodoo ist bisher anscheinend nicht stark genug um herauszufinden, wie "Geldeingang" genau definiert ist. Oder ist das von Bank zu Bank unterschiedlich?


    Im Kleingedruckten der Postbank in einer Fußnote ist z.B. beschrieben, was als "Geldeingang" zählt:

    Geldeingänge, die auf Bargeldeinzahlungen des Kontoinhabers oder eines Dritten beruhen, sowie Gutschriften, denen die Ausführung einer Überweisung zulasten eines Postbank Tagesgeldkontos zugrunde liegt, werden nicht berücksichtigt.


    Bei der DKB habe ich keine Definition gefunden.


    Hat jemand mit soetwas Erfahrungen?


    Vielen Dank!


    Gruss

    Maddin


    Edit: Gerade noch bei der ING gefunden:


    Geld­eingang bedeutet: Gehalt, Rente oder Pension – nicht aber Wert­papier­umsätze, eigene Über­träge und Gutschriften aus der Buchung von Rück­last­schriften.

    Dann wieder gucken was "eigene Überträge" bedeutet: von eigenen Konten bei der gleichen Bank. Von einem eigenen Konto bei einer anderen Bank wäre es nach meinem Verständnis also zulässig.


    Ich vermute es läuft auf eine Einzelfallprüfung heraus...

  • Wie du selbst richtig geschrieben hast, regelt das jede Bank für sich.

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass bei der DKB ein einfacher Übertrag (kein Gehalt/Rente oder sonstiges) erforderlich ist.

    Viele Grüße

  • Edit: Gerade noch bei der ING gefunden:


    Geld­eingang bedeutet: Gehalt, Rente oder Pension – nicht aber Wert­papier­umsätze, eigene Über­träge und Gutschriften aus der Buchung von Rück­last­schriften.

    Dann wieder gucken was "eigene Überträge" bedeutet: von eigenen Konten bei der gleichen Bank. Von einem eigenen Konto bei einer anderen Bank wäre es nach meinem Verständnis also zulässig.

    Auch das ist nur die "gekürzte" Wahrheit.
    Von einem Gemeinschafts-Konto auf ein Einzelkonto des Inhabers welcher schon im Gemeinschaftskonto steht gilt bei ING auch nicht als "eigener Übertrag".
    Andersherum genauso: Von einem oder zwei Einzelkonten auf das gemeinsame Giro.


    Denn diese Konstellation haben sehr viele. Das jeder ein eigenes Giro hat aber beide ein Gemeinschaftskonto haben für Miete/ Hypothek und Nebenkosten auf welches beide für die laufenden Kosten einzahlen.

    Aus diesem Grunde hatte sich die ING dazu entschieden das in solchen Fällen auch das als Geldeingang zählt und nicht als "eigener Übertrag". Allerdings müssen dann auch laufende Posten auf den jeweiligen Konten sein und nicht einfach nur hin und her gebucht.


    Aber daraus erkennt man das man nicht genaues erkennt. ;)
    Jeder Bank interpretiert das anders und handhabt es anders.

  • Im Kleingedruckten der Postbank in einer Fußnote ist z.B. beschrieben, was als "Geldeingang" zählt:

    Geldeingänge, die auf Bargeldeinzahlungen des Kontoinhabers oder eines Dritten beruhen, sowie Gutschriften, denen die Ausführung einer Überweisung zulasten eines Postbank Tagesgeldkontos zugrunde liegt, werden nicht berücksichtigt.

    Auch bei der Postbank ist es kein Problem, wenn der geforderte Geldeingang durch Hin- und Zurücküberweisen auf ein anderes Konto von Dir oder auch von einer dritten Person erzeugt wird. Nur das, was da oben steht, zählt nicht.


    Es gibt Banken, die auf einen Gehalts- bzw. Renteneingang in einer gewissen Höhe abstellen. Postbank und DKB gehören beide nicht dazu.

  • SEPA-Purpose: Ich wollte gerade behaupten, dass sei im Online-Banking der Bank selbst normalerweise nicht einzustellen - Auswahl nur zwischen Spende und "Standard".


    Bei meiner Sparkasse kann ich allerdings doch auch Lohn-/Gehaltszahlung auswählen. Das kann allerdings auch noch daran liegen, dass ich wegen Mandantenfähigkeit technisch als Firmenkunde behandelt werde.

  • Auch das ist nur die "gekürzte" Wahrheit.
    Von einem Gemeinschafts-Konto auf ein Einzelkonto des Inhabers welcher schon im Gemeinschaftskonto steht gilt bei ING auch nicht als "eigener Übertrag".
    Andersherum genauso: Von einem oder zwei Einzelkonten auf das gemeinsame Giro.


    Denn diese Konstellation haben sehr viele. Das jeder ein eigenes Giro hat aber beide ein Gemeinschaftskonto haben für Miete/ Hypothek und Nebenkosten auf welches beide für die laufenden Kosten einzahlen.

    Aus diesem Grunde hatte sich die ING dazu entschieden das in solchen Fällen auch das als Geldeingang zählt und nicht als "eigener Übertrag". Allerdings müssen dann auch laufende Posten auf den jeweiligen Konten sein und nicht einfach nur hin und her gebucht.

    Das kann ich bestätigen, weil wir das genauso handhaben. Meine Frau und ich haben jeweils ein eigenes ING-Konto, aber auch noch ein Gemeinschaftskonto für gemeinschaftliche Ausgaben. Jeder von uns überweist von seinem Einzelkonto darauf (Einzelbeiträge unter 700 Euro, in der Summe aber über 700 Euro) und das wird problemlos akzeptiert.


    Wobei mich das jetzt daran erinnert, dass man auch aktiv schauen muss, dass entsprechend viel Umsatz auf dem Konto passiert.

  • Hallo,

    ich überlege auch gerade ein ING Diba Girokonto zu eröffnen, ein Extra Konto (Tagesgeld) ist bereits vorhanden.

    Wir haben drei Kinder und erhalten im Monat 750€ Kindergeld, ist das als monatlicher Geldeingang ausreichend?


    Im Laufe des Jahres plane ich den kompletten Wechsel von der VoBa zur Diba…

  • Du schreibst richtig: Einzelfallprüfung!

    Jede einzelne Bank kann die Bedingungen für ihre Kontoangebote individuell festlegen!