Nichtveranlagungsbescheinigung etf ausschüttend?

  • Hallo zusammen,


    Ich bin relativ neu im Finanzbereich, habe mich jedoch in letzer Zeit intensiver mit dem Thema beschäftigt.

    Da ich noch Schüler/Student bin, werde ich balb eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.


    Bei Finanzfluss habe ich folgendes gefunden:


    Durch den Sparerpauschbetrag eröffnet sich aber auch die Möglichkeit für Anleger, durch smartes Investieren sich eine Kombination aus steueroptimierten ausschüttenden und thesaurierenden ETFs zunutze zu machen. Einmal durch den Sparerpauschbetrag (801 bzw. 1.602€), denn steuerbefreite Fondseinkünfte werden nicht noch einmal besteuert – zum Beispiel beim endgültigen Verkauf. Deswegen ist es sinnvoll, den Sparerpauschbetrag durch die Nutzung ausschüttender ETFs voll auszunutzen. Viele Broker bieten eine automatische Wiederanlage an, wodurch der ausschüttende ETF seine Erträge durch den Sparerpauschbetrag deckt und trotzdem den Zinseszinseffekt eines thesaurierenden ETFs bietet. [...]

    Dadurch gehen die Zinserträge des ausschüttenden ETFs in Höhe von 800€ durch den Steuerzyklus, sie sind steuerfrei, und werden später, in 40 Jahren, wenn sie das Geld für ihre private Altersvorsorge verwenden möchte, nicht noch einmal besteuert.

    Lohnt es sich demnach, den Großteil der Summe, die ich investieren möchte, in ausschüttende ETFs zu stecken?

    Denn wenn ich die Erträge dann wieder investiere, sollten diese dann doch steuerfrei sein, so wie auch beim Freistellungsauftrag.

    Und ist es wichtig, dass ich die Erträge wieder in die gleichen ETFs investiere oder kann ich dann auch andere, zB Thesauriende wählen?

    Mal angenommen dies würde funktionieren, muss ich selber irgendwie dokumentieren, dass die ETFs nun steuerfrei sind (Ich bin bei der ING)?


    Bereits jetzt vielen Dank für ihre Hilfe:thumbup:

  • Solange Du die 801 € Freibetrag oder ca. 7000€ durch NV Bescheinigung nicht ausgeschöpft hast, sind ausschüttende Investments sehr gut. Viele, nicht alle, Depotstellen reinvestieren die Ausschütungen automatisch.

    Nicht ausgeschüttete Kurssteigerungen sollte man durch Verkauf und sofortiger Neukauf realisieren. Hier sind Fonds mit 0% Ausgabeaufschlag oder mit 100% Reduktion sehr hilfreich.

  • Hallo Ron22, willkommen im Finanztip-Forum.


    Der grundsätzliche Ansatz ist richtig. Bitte beachten, dass es neben der steuerlichen Grenze auch eine niedrigere Grenze bei der Familienversicherung gibt. Erläutert ist das hier in den Punkten 4 und 5 https://www.finanztip.de/gelda…paren-fuer-kinder/#c91962 bzw. hier https://www.finanztip.de/gkv/familienversicherung/


    Das mit dem Ausschütter ist nur eine Teillösung Wenn man bei 6% Rendite annimmt, dass 2% in die Ausschüttung gehen und 4% als Wertzuwachs im ETF verbleibt adressiert man eben nur der kleineren Anteil, der Steuer nach sich zieht. Optimaler wäre es den Bestand jährlich so weit zu verkaufen, dass der Pauschbetrag 801 € bzw. die höhere Grenze bei Familienversicherung bzw. NV ausgenutzt wird. Das macht aber Arbeit. Dazu diesen Thread anschauen, bei dem ein TE das mit unserer Hilfe gemacht hat. Thesaurierender ETFs und die perfekte Ausnutzung des Steuerfreibetrags

    Und ist es wichtig, dass ich die Erträge wieder in die gleichen ETFs investiere oder kann ich dann auch andere, zB Thesauriende wählen?

    Das ist nicht relevant, freie Auswahl. Auf geringe Transaktionskosten achten.

    Mal angenommen dies würde funktionieren, muss ich selber irgendwie dokumentieren, dass die ETFs nun steuerfrei sind (Ich bin bei der ING)?

    Nein. Die Depotbank registriert die Anschaffungskosten. Beim Verkauf wird die Differenz zum Verkaufserlös gebildet. Steuerfrei ist dann sofern alle Differenzen des Kalenderjahrs in Summe < 801 € bzw. NV vorliegt.


    Für die Verlängerung der NV musst Du die erwarteten Kapitalerträge und andere Einkünfte haben. Ich mache das seit Jahren für meine Kinder. Ich füge dann immer eine Excel als Übersicht der Kapitalerträge bei, damit der Bearbeiter sehen kann, dass genügend Abstand zur Steuergrenze besteht. Gab noch nie Rückfragen.

  • Hallo Ron,


    das Thema Steuerfreiheit bei den Anlagen für Kinder und Jugendliche /Studenten muss man i.d.R. nicht so kompliziert gestalten. Wie Tom70704 bereits richtig geschrieben hat: Beantrage dir eine NVB und Kaufe und Verkaufe dein Depot am gleichen Tag einmal komplett. Damit sind alle Gewinne (also auch Kurssteigerungen und nicht nur Dividenen) steuerlich neutralisiert. Wichtig: Bitte vergiss die Kauf- und Verkaufs-Gebühren in diesem Fall nicht. Daher bitte entweder einen günstigen Depotanbieter wählen oder diesen beschriebenen Kauf/Verkaufsvorgang nur alle paar Jahre durchführen, wenn nennenswerte Gewinne angefallen sind.

    Wenn du Lust hast dann schau mal auf meiner HP: Juniordepot-einfach , dort habe ich das konkrete Vorgehen beschrieben.

  • Am gleichen Tag, hat bei meiner Bank nicht funktioniert. Weil man Steuervermeidung vermutet hatte.

    Am gleichen Tag funktioniert aber Fondstausch. Meine Bank bietet diese Funktion an. Man sucht sich einen ähnlichen zweiten Fonds, und kann dann beliebig tauschen. Dabei wird keine Steuervermeidung unterstellt.

    Gruß


    Altsachse

  • Die NVB ist nur notwendig, wenn die Kapitalerträge >801 Euro sind.

    Ist dies der Fall, ist ein Verkauf und Kauf sinnvoll. Gebühren beachten! Es ist besser solche Aktionen nur bei "Notwendigkeit" vorzunehmen. Entweder weil Kapitalerträge so hoch werden, dass NVB nicht mehr anwendbar ist oder dass eine NVB letztmalig (Berufseinstieg) genutzt werden kann.

    Steuervermeidung sollte die Bank nicht vermuten, da durch die preislichen Schwankungen bei diesem Vorgehen auch ein Gewinn/Verlust-Risiko gegeben ist.

  • Steuervermeidung ist das nicht!!!
    Nur Nutzung von legalen Möglichkeiten.

    Da sind wir einer Meinung. Die Aussage bezog sich auf:

    Am gleichen Tag, hat bei meiner Bank nicht funktioniert. Weil man Steuervermeidung vermutet hatte.

    Am gleichen Tag funktioniert aber Fondstausch. Meine Bank bietet diese Funktion an. Man sucht sich einen ähnlichen zweiten Fonds, und kann dann beliebig tauschen. Dabei wird keine Steuervermeidung unterstellt.

    Gruß


    Altsachse