ALG1, Neuantrag nach Altersgrenze, dennoch keine erhöhte Bezugsdauer?

  • Hallo,


    ich habe nach einer viermonatigen Vertretungs-Anstellung erneut ALG1 beantragt. Da ich vorher erst zwei Monate ALG bezogen hatte, gibt es einen Restanspruch. Die ALG-Unterbrechung war länger als 6 Wochen, deshalb musste ich einen komplett neuen Antrag stellen, mit Arbeitsbescheinigungen etc.


    Zwischenzeitlich habe ich eine der Altergrenzen für drei Monate längeren ALG-Bezug überschritten, d.h. sowohl das Datum des Neuantrags als auch das Startdatum des neuerlichen ALG-Bezugs liegen nach dem Geburtstag.


    Im Bescheid werden nun allerdings nicht die drei Monate längeren ALG-Bezugs gewährt, sondern nur der vorherige Restzeitraum, weil es sich um eine "Wiederbewilligung" handele.


    Wie kann ich in den Genuss von drei Monaten mehr ALG kommen?


    Vielen Dank für Hinweise!

  • Waldschrat

    Hat den Titel des Themas von „ALG1, Neuantrag nach Altersgrenze, dennoch kein erhöhte Bezugsdauer?“ zu „ALG1, Neuantrag nach Altersgrenze, dennoch keine erhöhte Bezugsdauer?“ geändert.