Erfolgreich von PKV nach GKV gewechselt - gibt es trotzdem noch Fallstricke?

  • Ich habe in 2020 erfolgreich den Wechsel in die GKV vollzogen mit der einfachen Teilzeit-Methode:

    • Im Januar 2020 das Vorgehen mit meinem Arbeitgeber abgestimmt,
    • Teilzeit-Vertrag 20h/Woche abgeschlossen über einen Zeitraum von 4 Monaten (1.7. bis 31.10.2020),
    • zum 1.7. mir eine GKV gesucht und mich angemeldet (inklusive Familienversicherung für die Kinder),
    • zum 1.11. dann wieder Wechsel in den Vollzeit-Vertrag und einfach in der GKV geblieben.

    Zum 1.7.2020 bekam ich die SV-Meldung zum Beitragsgruppenwechsel (KV ... Allgemeiner Beitrag) und dann später zum 1.1.2021 die SV-Meldung zum Beitragsgruppenwechsel (KV ... Freiwillig KV; Firmenzahler). So weit - so gut.


    Weil ich ein vorsichtiger Mensch bin, hatte ich zum 1.7.2020 alle meine alten PKV-Verträge auf Anwartschaften umgestellt und nicht sofort gekündigt. Das war so eine gefühlsmäßige Vorsichtshandlung, weil ich bei dem Wechselprozess eine Rückfall-Lösung haben wollte. Seit dem 1.7.2020 zahle ich also monatlich diese Anwartschaft-Beiträge; wohlwissend, das diese Beiträge eher rausgeschmissenes Geld sind, weil ich nicht die Absicht habe, jemals in die PKV zurückzukehren.


    Ich denke jetzt darüber nach, die alten Brücken zur PKV abzureißen und diese Anwartschaften zu kündigen. Vielleicht lasse ich die Anwartschaften für meine Kinder weiterlaufen, weil es so Minibeträge sind und die Kids für den Fall einer möglichen Verbeamtung dann einen guten Startpunkt für eine PKV-Karriere hätten.


    Meine Frage: Kann mich die GKV aus irgendeinem Grund wieder rausschmeißen? Sollte ich daher die Anwartschaften noch eine Weile weiterlaufen lassen?


    Danke.

  • Weil ich ein vorsichtiger Mensch bin, hatte ich zum 1.7.2020 alle meine alten PKV-Verträge auf Anwartschaften umgestellt und nicht sofort gekündigt. Das war so eine gefühlsmäßige Vorsichtshandlung, weil ich bei dem Wechselprozess eine Rückfall-Lösung haben wollte. Seit dem 1.7.2020 zahle ich also monatlich diese Anwartschaft-Beiträge; wohlwissend, das diese Beiträge eher rausgeschmissenes Geld sind, weil ich nicht die Absicht habe, jemals in die PKV zurückzukehren.

    Diese Rückkehrmöglichkeit (Anwartschaft) wäre kostenfrei im Gesetz geregelt. Das war also schon einmal rausgeworfenes Geld.
    Sogar zweimal, weil die vertragliche Anwartschaft gar nicht ausgelöst hätte oder auslösen würde.

    Sie können die Anwartschaft jetzt nur noch zum Ende des Versicherungsjahres mit entsprechender Frist kündigen, wenn sich nicht ein anderes außerordentliches Kündigungsrecht ergibt.

    Wenn Sie Ihre Sorge los werden wollen, dann müssen Sie ein kv-rechtliche Prüfung des Sachverhaltes veranlassen, weil wenn später § 45 SGB X greift, dann hilft Ihnen die vertragliche Anwartschaft ggf. auch nicht und die gesetzliche Anwartschaft nur 12 Monate lang und nur wenn Sie bereits fünf Jahre versichert waren!

    Die Kosten für eine solche Umsetzung liegen bei einem Rechtsdienstleister zwischen 380,80 und 593,10 Euro inkl. Auslagen und USt.