Gemeinschaftskonto und -depot bei unverheirateten Paaren - Schenkungssteuer-relevant?

  • Hallo zusammen,


    nach langer Zeit des passiven Mitlesens bzw. Nutzen der Finantip-Artikel hat sich nun eine Frage ergeben, die ich so leider noch nicht (beantwortet) im Forum gefunden habe. Es geht um Gemeinschaftskonto/Gemeinschaftsdepot für unverheiratete Paare und insbesondere die Frage, ob dabei Steuern fällig werden könnten. (s.a. ohne Antwort, verheiratet, nur Konto)

    Wir nutzen aktuell jew. ein Einzel-Girokonto als Gehaltskonto nebst separaten Einzeldepots, und haben seit einem Jahr ein Gemeinschafts-Girokonto als "Haushaltskonto" bei der DKB, mit Kreditkarten für jeden, auf welches wir monatlich den gleichen Betrag einzahlen zur Deckung der üblichen Ausgaben (also 50/50 Kostenteilung). Unsere Freibeträge haben wir zu gleichen Teilen auf Einzel-/Gemeinschaftskonto aufgeteilt. Da auf dem "Haushaltskonto" immer ein wenig übrig geblieben ist, haben wir angefangen, diese Überschüsse in drei ETFs auf einem Gemeinschaftsdepot direkt bei der DKB zu investieren (leichterer Überblick, kostenlos). Nun ist mein Freund über ein Youtube-Video (ja, sorry... ;)) gestolpert, in dem vor derlei Investitionen gewarnt wird, da sie als Schenkung an den Partner verstanden werden könnten und dementsprechend den Freigrenzen der Schenkungssteuer unterliegen (welche bei unverheirateten Paaren ja recht niedrig ist, 12k€ oder so). Nach meiner Meinung sollte das aber hier nicht zutreffen, da wir beide uns zu gleichen Teilen an allen Investitionen beteiligen, oder relevant sein, weil wir ja keine nennenswerten Gewinne erwirtschaften (außer Kursgewinnen, auszahlen ist aktuell noch kein Thema).


    Kann uns hier jemand weiterhelfen?

  • D.h. auch wenn wir beide den gleichen Anteil zusteuern (es "fließt" ja nicht direkt zu mir, denn wir können beide über den gesamten Betrag verfügen), müssen wir beide jeweils den Betrag des anderen, der über der Freigrenze liegt, als Schenkung versteuern? Gilt das auch für investiertes Geld (z.B. im Depot, oder nur "frei verfügbares", welches auf dem Konto herumliegt und das "Haushaltsgeld" übersteigt?

  • Deiner Partnerin wird rechnerisch die Hälfte zugestanden. Wenn sie mehr entnimmt oder erbt, dann gilt das als Schenkung/Erbe.


    Beispiel:


    Ihr kauft vom Konto ein Auto und lasst es nur auf ihren Namen zu. Von den 18.000 Euro für das Auto gelten 9.000 Euro als Schenkung an deine Partnerin.

  • Viele Entnahmeszenarien zunächst überhaupt kein Problem. So auch das Auto von Thebat: Bei 9.000 € fällt keine Schenkungssteuer an (Freibetrag 20.000 €).


    Aber ihr müsst wissen, was ihr tut und es wird schnell kompliziert. Wieder das Auto: Der Freibetrag gilt für 10 Jahre. Du darfst ihr also in den nächsten 10 Jahren insgesamt nur noch 11.000 € schenken. Und wenn sie zum Ausgleich etwas zurückschenkt, wird das nicht gegengerechnet. ;)


    Außerdem geht es nicht nur um Entnahmen, die zu Schenkungen werden können , sondern auch die laufenden Steuern. Ihr müsst das Gemeinschaftskonto dann hälftig in die beiden einzelnen Steuererklärungen eintragen. Da geht nichts mehr automatisch und es gibt garantiert Rückfragen vom Finanzamt. Ist es das wert?


    Ich würde mir das nicht geben und immer zwei Einzeldepots nehmen.

  • Vielen Dank für eure Antworten! Entnahme vom Depot sollte erstmal nicht das Problem werden, bislang bezahlen wir ausschließlich "gemeinsame" Dinge bis hin zum (gemeinsamen) Urlaub vom Girokonto. Aber die Steuern auf eventuelle Dividenden/Ausschüttungen sind tatsächlich ein wunder Punkt, das habe ich bislang ausgeblendet.

    Na gut, die Steuererklärung für letztes Jahr (erstes Jahr des Depots) muss eh noch gemacht werden, dann knien wir uns da mal hinein. Und überlegen im Anschluss, ob wir es wieder schließen ;)


    Gut zu wissen, und schade, dass nichts "gegengerechnet" wird.

  • Nur das Delta ist relevant. Zahlen beide gleichviel ein, ergeben sich keine schenkungsteuerrelevanten Folgen. Gleiches gilt, sofern die Verwendung des Geldes im gleichen Umfang erfolgt wie die Einlage. Das Finanzamt geht bei Gemeinschaftskonten in der Regel von 50:50 aus. Andere Verhältnisse sind aber möglich, wenn diese nachgewiesen werden.

    Die Erträge könnt Ihr nach dem Verhältnis der Einzahlungen aufteilen. Bei unverheiraten ist allerdings kei FSA möglich, so dass Ihr zur Berücksichtung der jeweile 801,- Euro eine Erklärung (Anlage Kap) abgeben müsst.

  • Das klingt ja relativ vielversprechend, danke sapere_aude . Interessant auch der Hinweis auf den FSA, wir hatten extra jeweils die Hälfte unserer FSA bei der DKB angegeben, aber wenn das bei Unverheirateten nicht klappt, machen wir das wohl noch manuell.