Höhe des Übergangsgeldes bei voller Erwerbsminderung

  • Es heißt: " Egal, welcher Träger das Übergangsgeld zahlt: Wie viel Sie bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr letztes Arbeitsentgelt war. Versicherte ohne Kinder bekommen 68 Prozent von Ihrem letzten Nettolohn."


    Ist nun mit letztem Arbeitsentgelt das Arbeitsentgelt vor Beginn einer Erwerbsminderungsrente gemeint? Oder etwa das Arbeitsentgelt aus Hinzuverdienst zur Erwerbsminderungsrente?


    Bisher habe ich folgende Antwort erhalten: "Bei einer beruflichen Reha zählt immer das Einkommen, dass man direkt vor dem Beginn der Maßnahme hatte, in dem Fall also der Hinzuverdienst aus der Teilzeitbeschäftigung."


    Also ist das tatsächlich so, dass man 68 Prozent vom letzten Nettolohn des Hinzuverdienstes zur vollen Erwerbsminderungsrente auf Antrag erhalten kann?

  • Übergangsgeld wir anstelle von Krankengeld wärend der laufenden Rehamaßnahme von der Rentenversicherung bezahlt. Wer vorher eine Teilerwerbsminderungsrente bezog und einen sozialversicherten Hinzuverdienst (maximal 6 Sunden am Tag) hatte, bei dem berechnet sich das Übergangsgeld nach dem Hinzuverdienst, da die Teilerwerbsminderungsrente ja auch weitergezahlt wird.

    Bei voller Erwerbsminderungsrente ist ein Hinzuverdienst (maximal 3 Stunden am Tag) von 6300 Euro (Minijob) im Jahr möglich, wie bei vorgezogener Altersrente. Sonst wird die Rente gekürzt.