Es heißt: " Egal, welcher Träger das Übergangsgeld zahlt: Wie viel Sie bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr letztes Arbeitsentgelt war. Versicherte ohne Kinder bekommen 68 Prozent von Ihrem letzten Nettolohn."
Ist nun mit letztem Arbeitsentgelt das Arbeitsentgelt vor Beginn einer Erwerbsminderungsrente gemeint? Oder etwa das Arbeitsentgelt aus Hinzuverdienst zur Erwerbsminderungsrente?
Bisher habe ich folgende Antwort erhalten: "Bei einer beruflichen Reha zählt immer das Einkommen, dass man direkt vor dem Beginn der Maßnahme hatte, in dem Fall also der Hinzuverdienst aus der Teilzeitbeschäftigung."
Also ist das tatsächlich so, dass man 68 Prozent vom letzten Nettolohn des Hinzuverdienstes zur vollen Erwerbsminderungsrente auf Antrag erhalten kann?