Teilfreistellung

  • Ich frage mich, wie kann das Finanzamt erkennen, auf welchen Teil meiner Kapitalerträge Teilfreistellung, und in welcher Höhe anzuwenden sind.

    Aus den Steuerbescheinigungen finde ich dazu nichts. Ich denke mir, dort müsste es ja stehen. Und ich denke mir das Finanzamt hat auch nur diese Unterlagen.

    Oder muß ich in der Steuererklärung etwas speziell angeben ? Dann habe ich das wohl überlesen.

    Gruß


    Altsachse

  • Hallo Altsachse,


    das Finanzamt hat auch nur die Bescheinigung, wenn du sie mitschickst. Da findet kein Datenaustausch zwischen den Banken und den einzelnen Finanzämtern statt.


    Von daher gehe ich davon aus, dass wir selbst "prüfen" müssen, ob die Kapitalerträge der Höhe nach passen.


    Gruß InvestMoe

  • Aus den Steuerbescheinigungen finde ich dazu nichts. Ich denke mir, dort müsste es ja stehen.

    Hier liegt ggf. ein Missverständnis vor. Von den Kapitalerträgen wird seitens der Depotbank bereits die TFS abgezogen. In der Steuerbescheinigung steht nur der steuerpflichtige Ertrag, also der nach TFS. Wenn man die Quelle sehen will muss man die einzelne Transaktion anschauen. Allerdings wird bei NV (im Gegensatz zu FSA) zumindest bei meinen Banken dieser Aufriss nicht gemacht.


    Bei der Ebase kann man sich etwas versteckt bei den Umsätzen ein PDF "Steuerliche Hinweise zum Fondsertrag:" herunterladen, da wird das dann transparent, hier für einen Mischfonds mit 15% TFS

  • Die Teilfreistellungsaufträge stehen bei mir in der jeweiligen Jahressteuerbescheinigung des Depots und auch die einzelnen Zeilen für den Eintrag in das Steuerprogramm, bei mir Wiso / Buhl, sind mit hinterlegt. Damit ist eigentlich alles geklärt damit hast du und das Finanzamt alles vorliegen. Im Fall das ein Auftrag überschritten wurde und der andere nicht ausgeschöpft ist, wird die Differenz zu deinen Gunsten automatisch berechnet.

  • ichbins Du sprichst von den Freistellungsaufträgen, mit dem man in Summe 801 / 1.602 € Kapitalerträge von der Steuer freistellen lassen kann. Bei der Frage geht es um die Teilfreistellung, nach der z.B. bei Aktien-ETF nur 70% der Erträge steuerpflichtig sind (=30% Teilfreistellung). Damit kann man bis 1.144 / 2.288 € Erträge bei einem Aktien-ETF steuerfrei erhalten.


    Rechenlogik im Beispiel (mit 801 € Pauschbetrag)


    Ertrag vor Steuer und TFS 1.500 €

    TFS 30% -> Ertrag nach TFS 1.050 €

    davon ab Pauschbetrag 801 €

    zu versteuern 249 €

    Steuer 26,375% 65,67€

  • Danke erst mal. Wenn das so ist, wie Kater.Ka das beschrieben hat, ist das ok.

    Ich habe ja eine Nichtveranlagungsbescheinigung. 2018 gab es aber eine Fondsfusion. Ich selbst habe in 2018 keine Fondsanteile verkauft. Mein Depot hatte sich in 2018 negativ entwickelt. Ich habe also in 2018 nur Geld verloren. Dadurch habe ich die Steuerbescheinigung als fehlerhaft gewertet. Durch die Fondsfusion hat jedoch die Fondsgesellschaft meinen Fonds bei ihr komlett verkauft. Dadurch sind meine Buchgewinne auf einen Schlag steuerpflichtig geworden.

    Hallo InvestMoe da irrst Du, das Finanzamt bekommt auch von der Bank die Steuerbescheinigungen.

    Finanzamt hat mich nähmlich aufgefordert für 2018 eine Steuererklärung abzugeben. Das habe ich als guter Steuerbürger natürlich sofort gemacht.

    Ich hatte da nun nur Zweifel, wie das Finanzamt das nun werten sollte.

    Aber Kater.Ka, hat wie immer, eine kompetente Antwort. Danke nochmal.

    Gruß


    Altsachse

  • das Finanzamt bekommt auch von der Bank die Steuerbescheinigungen.

    Da möchte ich präzisieren: ohne Anlass erhält das Bundeszentralamt für Steuern die freigestellten Beträge, u.a. auch die durch die NV-Bescheinigung freigestellten. Das ist dem Finanzamt wohl aufgefallen.


    Das Verfahren ist hier beschrieben https://www.bzst.de/DE/Unterne…eistellungsauftraege.html


    Mit Anlass gibt es das Kontenabrufverfahren, elektronisch, ohne dass es der Steuerzahler oder die Bank mitbekommt. In 2018 rund 700.000 mal. https://www.bzst.de/DE/Behoerd…f_node.html#js-toc-entry1

  • Der Nachteil bei der Fondfusion, hat bei uns (meine Frau und ich) noch weitere Auswirkungen.

    Betonen möchte ich noch, dass wir keinen Einfluß auf die Fondsfusion hatten.

    Aufgrund unserer geringen Einkünfte hätte uns ab 1.1.2021ein Zuschlag zu unseren Renten zugestanden. Die sogenannte Grundrente. Das wird nun nichts mehr, da wir 2018 zu hohe Kapitaleinkünfte hatten.

    Ich habe mal bei dem Fonds vom Verkaufspreis den Einkaufspreis abgezogen. Von diesen Gewinn habe ich 30% Teilfreistellung abgezogen. So bin ich auf den steuerpflichtigen Gewinn gekommen. Das kommt in etwa hin mit den Angaben in der Steuerbescheinigung.

    Aber den Sparerfreibetrag verrechnet doch das Finanzamt, und nicht die Bank ? Einen Altersentlastungsbetrag für unsere Kapitalerträge erwarte ich zumindest für meine Frau, ich bin mit 79 Jahren warscheinlich zu jung dafür.

    Da ich nun seit 25 Jahren keine Einkommensteuererklärung abgegeben habe, ist das alles nun etwas Neuland für mich. Andererseits habe ich noch so viel Ergeiz, die Sache auch ohne Steuerberater selbst zu machen.

    Gruß


    Altsachse

  • Ich habe mal bei dem Fonds vom Verkaufspreis den Einkaufspreis abgezogen. Von diesen Gewinn habe ich 30% Teilfreistellung abgezogen. So bin ich auf den steuerpflichtigen Gewinn gekommen. Das kommt in etwa hin mit den Angaben in der Steuerbescheinigung.

    Das stimmt nur für den Teil ab 2018. Bis Ende 2017 gab es keine Teilfreistellung. Da wäre dann eine Splittung notwendig für den Teil bis Ende 2017 und ab 2018.

    Aber den Sparerfreibetrag verrechnet doch das Finanzamt, und nicht die Bank ?

    Ja. Logik bei Euch wäre 2*Grundfreibetrag (9.000 € für 2018) + 2*801€ Sparerfreibetrag wären steuerfrei sofern keine weiteren Einkünfte vorliegen. Ferner gehen die Sonderausgaben weg.


    Meine Empfehlung wäre ein Steuerprogramm zu nehmen, da man dadurch auf die Ideen kommt was alles angegeben werden kann. Vom Wiso-Sparbuch gibt es eine Testversion, die man erst bezahlen muss wenn man die Steuererklärung abgeben will. Für 2018 hier https://www.buhl.de/c-j/wiso-sparbuch-2019/

  • Genau so ist es, Danke Kater.Ka, Deine Rechnungen verfolge ich immer wieder gern.

  • Kater.Ka stimmt, an die Differenzierung 2017/2018 hatte ich nicht gedacht.

    Na ja, bei uns ist ja ein Teil unserer Renten steuerfrei. 2004 waren es 50%. Durch die Rentenerhöhungen seitem, sind es immer noch ca. 30%. Außerdem bekommt meine Frau einen Behindertenpauschbetrag von 1320€. Da wird die Steuer schon noch bezahlbar bleiben.

    Gruß


    Altsachse