Liebe Community.
Die letzten Jahre bestreite ich meinen Lebensunterhalt ausschließlich
aus Kapitaleinkünften. (nicht gewerblich oder selbständig tätig)
Meine Einkünfte weise ich der GKV mit dem Einkommenssteuerbescheid des
Vorjahres nach, wobei die Einkünfte in 2020 deutlich ungünstiger
ausfielen als sonst.
Habe ich die Möglichkeit, den zuviel gezahlten GKV - Beitrag von 2020
und Anfang 2021 ( die zugrunde gelegte Beitrags - Bemessung war das Jahr
2019 und somit höher ) zurück erstatten zu lassen?
Wenn ja, auf welchen Paragraphen im SGB könnte ich mich beziehen?