GKV Beitragsrückerstattung?

  • Liebe Community.

    Die letzten Jahre bestreite ich meinen Lebensunterhalt ausschließlich aus Kapitaleinkünften. (nicht gewerblich oder selbständig tätig)
    Meine Einkünfte weise ich der GKV mit dem Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres nach, wobei die Einkünfte in 2020 deutlich ungünstiger ausfielen als sonst.
    Habe ich die Möglichkeit, den zuviel gezahlten GKV - Beitrag von 2020 und Anfang 2021 ( die zugrunde gelegte Beitrags - Bemessung war das Jahr 2019 und somit höher ) zurück erstatten zu lassen?
    Wenn ja, auf welchen Paragraphen im SGB könnte ich mich beziehen?

  • Danke Sparfuchs für diesen Hinweis.

    Wenn ich das als Nichtexperte richtig verstehe, kann ich einen Antrag auf Rückerstattung stellen, der dann auch genehmigt werden müsste.
    Ich frage das deshalb nochmal, weil man mir in einem Telefongespräch letztes Jahr sagte, daß eine Rückerstattung nur bei gewerblich Tätigen in Frage käme.
    Das bin ich aber nicht.

  • Der Gewerbetreibende ist der Standardfall. Und so ein SoFa zeichnet sich meist durch begrenztes Wissen aus.


    "(3) Weist ein Mitglied, dessen Beiträge nach § 240 Absatz 4a Satz 6 festgesetzt wurden, innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, für das die Beiträge zu zahlen waren, beitragspflichtige Einnahmen nach, die für den Kalendertag unterhalb des 30. Teils der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze liegen, wird dem Mitglied der Anteil der gezahlten Beiträge erstattet, der die Beiträge übersteigt, die das Mitglied auf der Grundlage der tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen nach § 240 hätte zahlen müssen."


    Da steht nichts von Gewerbe. Steht da sowieso nie. Für die GKV ist alles selbstständige Arbeit.

    §15 oder §18 EStG. Für die GKV egal.

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.

  • Herzlichen Dank Derruediger für die klaren Worte.
    Reicht dann ein formloser Antrag unter Bezug auf die genannten Paragraphen mit den Steuerbescheiden der letzen max. 3 zurückliegenden Jahren?