Eigene Angaben in Steuerklärung notwendig trotz Bescheinigung v.d. Bank?

  • Hallo!


    muss ich eigentlich noch selber noch was in meine Einkommenssteuererklärung eintragen, also meine Aktienkäufe und -verkäufe, obwohl meine (deutsche) Bank bereits eine Steuerbescheinigung fürs Finanzamt erstellt hat? Reicht ggf. einfach diese in Papierform einzureichen oder muss ich trotzdem bestimmte Positionen i.d. Steuererklärung befüllen?
    Hab das noch nie gemacht und letztes Jahr mit dem Aktienhandel angefangen.

  • Sofern Du eine Veranlagung Deiner Kapitalerträge möchtest oder Du zur Angabe verpflichtest bist, musst Du die Anlage KAP ausfüllen. In der Regel beinhalten die Bescheinigungen der Banken Hinweise wo was ("Zeile") einzutragen ist. Die Steuerbescheinigungen der Banken musst Du nur auf Nachfrage einreichen.

  • Danke Euch!

    So weit ich das verstehe, bin ich nicht zur Angabe verpflichtet, da ich ein deutsches Depot habe und eh schon alle Daten übermittelt bzw. alle Steuern einbehalten wurden. Nun kann ich mich da aber natürlich als Anfänger auch täuschen. Kommt dann nicht das Finanzamt auf einen zu, falls man eine E.st.Erklärung ohne Anlage KAP einreicht, aber das Amt der Meinung ist, dass dort was von mir hätte angegeben werden müssen?

  • Danke Euch!

    So weit ich das verstehe, bin ich nicht zur Angabe verpflichtet, da ich ein deutsches Depot habe und eh schon alle Daten übermittelt bzw. alle Steuern einbehalten wurden. Nun kann ich mich da aber natürlich als Anfänger auch täuschen. Kommt dann nicht das Finanzamt auf einen zu, falls man eine E.st.Erklärung ohne Anlage KAP einreicht, aber das Amt der Meinung ist, dass dort was von mir hätte angegeben werden müssen?

    Bei einem dt. Depot hat die Depotbank gesetzlich schon die Abgeltungssteuer für dich abgeführt. Dadurch brauchst du selber nichts mehr erklären und brauchst die JStB auch nicht einreichen. Alles ist bereits erledigt! Du kannst dich einfach zurücklehnen und träumen, dass du bald reich bist!