Kirchensteuer trotz Austritt

  • Hallo,


    es geht nicht um mich persönlich aber um eine Freundin von mir. Sie ist im März aus der Kirche ausgetreten. Wirksamkeit im Folgemonat... also April. Alles natürlich auch schirftlich vom Amtsgericht bestätigt. Nun haben wir ja inzwischen Juli und ihr wird nach wie vor Kirchensteuer vom Brutto abgezogen.

    Was genau hat das damit auf sich? Ein Fehler oder "muss" das so sein und man bekommt das über die Steuererklärung für 2021 wieder?


    Falls das eine Rolle spielt: single, ledig aus NRW

  • Sie muß den Austritt auch dem Arbeitgeber mitteilen, sonst führt der weiterhin die Ki'steuer ab. Sie kann sie dann aber im Lohnsteuerjahresausgleich noch zurück holen.

  • Sie muß den Austritt auch dem Arbeitgeber mitteilen, sonst führt der weiterhin die Ki'steuer ab.

    Nein, Sie MUSS es dem Arbeitgeber überhaupt nicht melden. Dafür gibt es seit 2013 ELStAM.


    - Man Tritt aus der Kirche aus

    - Die Behörden melden die Änderung dem Bundeszentralamt für Steuern

    - Das BZST pflegt deine ELSTaM- "Akte"

    - der Arbeitgeber bekommt jeden Monat einen Hinweis auf Änderungen oder kann diese Abrufen.


    Das Problem ist oft das, gerade aktuell, es einige Arbeitgeber mit dem Pflegen und Abrufen der Daten nicht so genau nehmen. Auch kleinere Betriebe tun sich da schwer.


    Jedenfalls liegt die Änderung mit Sicherheit schon vor und das Problem liegt einfach beim Arbeitgeber.

    Man empfiehlt daher zusätzlich den Arbeitgeber zu informieren das eine Änderung vor liegt, eine Pflicht dafür oder einen Nachweis über die Änderung selbst bedarf es schon längst nicht mehr.