Kontogebühren VR Bank

  • Hallo zusammen,


    nachdem ich den Bericht über die mögliche Rückforderung Kontogebühren gelesen habe durchsuchte ich mal meine Kontoauszüge:


    Daraus war ersichtlich das meine VR Bank bis zum 31.03.2014 mir 7€ für 3Monate im Jahr Kontoführungsgebühren berechnet hat. ( 28€ / Jahr )


    Ab dem 01.04.2014 wurde mir ein neues Kontomodell angeboten das stillschweigend anstelle der 7€ / 3 Monate eintrat.

    Das Konto Premiumkonto kostete ab 01.04.2014 nun 7,90€ / Monat.


    Dieses Konto besteht bis heute und wurde ab dem 01.07.2020 auf 9,90€ / Monat angehoben.


    Meine Frage:


    Könnte ich von der Bank ab 01.01.2018 den Differenzbetrag aus dem alten Konto ( 7€ / 3 Monate)

    zum neuen Konto (7,90€ / Monat) einfordern, da die Einführung des neuen Kontomodells ebenfalls stillschweigend erfolgte?


    Daraus ergäbe sich 7€ / 3 Monate entspricht 2,33€ / Monat. Differenz zu neuen Modell ( bei 7,90€ / Monat ) entspricht 5,56€.


    Oder greift hier ausschließlich die Erhöhung von 7,90€ auf 9,90€ plus eventueller gestiegener Einzelpositionen nebst Zinsen?


    Wie gesagt hat die Bank damals soweit ich mich erinnere aus 3 Kontomodellen mir eines vorgeschlagen und wenn nicht nachgehakt wird oder ein anderes Kontomodell ( in dem Fall "Flexi Konto" oder "Online Konto") gewünscht wird das einfach so ohne Unterschrift durchgeführt.


    Frage wäre auch ob man bis Jahresende wartet um die Gebühren zurück zu fordern. Wo bekommt man schon ca. 5%:)


    Vielen Dank für Eure Hilfe


    MfG


    Frank

  • Durch Stillschweigen kommt keine Vertragsänderung zustande. Also ist maßgebend für deine Schadenersatzforderung /Rückzahlungsanspruch das abgeschlossene Kontogrundmodell mit 7 Eur für 3 Monate und nicht die zwischenzeitlichen Erhöhungen.

  • Bis zum Jahresende würde ich auf keinen Fall warten, da sonst schnell ein weiteres Jahr verjährt.


    Bis zum 31.12. musst du ggfls. Klage eingereicht haben, sonst ist das Jahr 2018 futsch.

  • Um nochmal die Historie meines Girokontos darzustellen:


    bis 31.03.2015 : 7€ / 3Monate ( 2,33€ / Monat ) "altes Girokonto"


    ab 01.04.2015: 7,90€ / Monat "neues Kontomodell" ; kein Auftrag mit Unterschrift


    ab 01.07.2020: 9,90€/Monat "Erhöhung neues Kontomodell" , stillschweigend


    Rückforderung ab 01.01.2018:


    7,90€ - 2,33€ = 5,57€ x 30Monate ( 01.01.2018 - 30.06.2020 ) = 167,10


    9,90€ - 2,33€ = 7,57€ x 13Monate ( 01.07.2020 - 31.07.2021 ) = 98,41


    Gesamt: 265,51 ( vor Zinsen )


    Lieg ich da richtig?


    MfG


    Frank

  • Ja. Wobei die Bank sich vermutlich (wenn überhaupt) auf die Erstattung von 2 Euro pro Monat ab dem 01.07.2020 beschränken wird.


    Den Rest wirst du ggfls. einklagen oder auf eine Sammelklage der Verbraucherschützer hoffen müssen.