Steuererklärung

  • Hallo Zusammen,

    Ich bin Belgier, ich bin ledig und habe in Deutschland gearbeitet:

    2018: <8000€ Einkommen

    - 01/06/2018-31/08/2018 als Werkstudent

    - 01/09/2018-31/12/2018 Bachelorarbeit


    2019: >10000€ Einkommen

    - 01/01/2019-31/12/2019 als Angestellter



    Im Jahr 2020 kam ich zurück, um in Belgien zu leben

    Die Steuern werden an der Quelle abgezogen, daher habe ich für 2018 und 2019 keine Steuererklärung abgegeben.

    Ich habe mehrere Fragen:

    1. Liege ich im Irrtum und riskiere ich ein Bußgeld weil ich keine Steuererklärung abgegeben habe?

    2. Kann ich mein Steuererklärung 2018, 2019 trozdtem immer noch abgeben? und wie


    Danke im Voraus


    Grüße

    Luis

  • Luis67

    Hat den Titel des Themas von „S“ zu „Steuererklärung“ geändert.
  • Keine Steuerberatung, nur meine Meinung:


    1. Falls du auf Lohnsteuerkarte gearbeitet hast (Steuerklasse I) und keine weiteren Einkünfte hast, dann musst du nichts abgeben. Du könntest aber prüfen, ob eine Abgabe nicht zur Erstattung der Lohnsteuer führt.


    2. Ja, indem du per ELSTER oder über ein Steuerprogramm die Erklärungen beim damals zuständigen Finanzamt einreichst. Bitte einen Vermerk beifügen, dass du mittlerweile umgezogen bist.

  • danke für deine Rückmeldung .

    1. Ich habe auf Lohnstuerkarte (Steuerklasse I) gearbeitet. im Jahr 2019 hatte ich auch einen Minijob für ca. 4 Monate zusätzlich zu meinem regulären Job. In diesem Fall verändert sich steuerlich allerdings nichts. Der mini-Job muss nicht in der Einkommensteuererklärung auftauchen. Stimmt das ? muss ich abgeben ?


    2.

    für 2018: Kann ich meine Steuererklärung für 2018 noch abgeben? die Frist ist aber schon abgelaufen?

    für 2019: Nach was ich verstanden habe. Ich kann Die Steuererklärung 2019 nur von einer Steuerberatungskanzlei machen lassen. Die Frist war Juli 2020.

    Liege ich falsch?

  • Zu 1.

    Ja stimmt. Nein, du musst nicht abgeben, außer du willst es unbedingt.


    Zu 2.

    2018 -> Ja. Die Frist für eine freiwillige Abgabe endet am 31.12.2022.

    2019 -> Nein, eine Steuererklärung kann jeder selber machen/abgeben. Die Frist für eine freiwillige Abgabe endet am 31.12.2023.


    Du musst nach deiner Schilderung weder 2018 noch 2019 abgeben, wenn du nicht willst. Du kannst es aber freiwillig machen, sofern du mit einer Steuererstattung rechnest.