Bearbeitungsgebühren von Krediten ab 2012 zurückfordern

  • Die Rückforderung von Kreditgebühren hat hier in der Community sehr viele beschäftigt. Bis 31.12. hatten Kreditnehmer Zeit, die unzulässig erhobene Bearbeitungsgebühren für alle Darlehen von 2004 bis 2011 zurückzufordern. Dementsprechend wenig Zeit verblieb: Briefe an den Ombudsmann, Mahnbescheide und ein stetiger Schriftverkehr war für viele die einzige Möglichkeit, ihre Gebühren zügig zurückzubekommen.


    Besonders die großen Kreditbanken haben Finanztip gegenüber versichert, dass sie bei den Ansprüchen auf die Einrede der Verjährung verzichten. Insofern besteht für manche Kunden noch die Chance auf Erstattung.


    Nichtsdestotrotz gilt für alle Kredite bzw. alle Gebühren ab 2012 weiterhin die normale Verjährungsfrist, d. h. Ansprüche aus 2012 verjähren zum Ende von 2015. Bearbeitungsgebühren, die 2012, 2013 und 2014 erhoben wurden, können somit im Laufe des Jahres zurückgefordert werden. Ob Gebühren wie der "einmalige Individualbeitrag" der Targobank dazu zählen, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt.


    Haben Sie vor, Ihre ab 2012 gezahlten Gebühren zurückzufordern? Bei welcher Bank? Wie reagiert Ihre Banken auf solche Forderungen inmitten des immer noch hohen Bearbeitungsaufwands für Alt-Forderungen?

  • Hallo..
    Meine Frage lautet: was ist entscheidend, der Kreditantrag ( November 2011 = bereits verjährt) oder die Z a h l u n g der Gebühr Anfang 2012..?? Danke im voraus!

  • Hallo @Sparfuchs_01 und willkommen hier!


    Als das Thema letztes Jahr aufkam, wurde hier viel darüber diskutiert (und deswegen kann ich die Frage auch beantworten :D ). Es zählt der Zahlungszeitpunkt.


    Mit der Rückforderung sollten Sie sich aber beeilen, da die 2012 gezahlten Gebühren 2016 verjähren. Ggf. über Ombudsmann gehen oder Mahnbescheid schicken! Dann kann die Rückforderung nicht verjähren.

  • Hallo @all,
    es wurde hier ja mehrfach über die Rechtmäßigkeit der Abführung der Kapitalertragssteuer diskutiert. In meinem Fall hat das Gericht im Urteil festgestellt, dass die Bank diese abzuführen habe. Das hat die Bank auch getan, obgleich der von mir eingereichte Freistellungsbetrag nicht ausgeschöpft wurde.
    Nun warte ich auf die entsprechende Bescheinigung, um beim Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung den Betrag anzugeben.
    Hat denn in der Community schon jemand von seiner Bank die entsprechende Bescheinigung erhalten? Oder hat irgendeine Bank den Betrag über den Freistellungsbetrag abgerechnet?
    Gruß, nottele

  • In meinem Fall hat die Santander selbst die Erteilung einer solchen Bescheinigung schriftlich mit der Begründung abgelehnt(das habe ich eine Weile VOR der gerichtlich angeregten Vergleichsregelung herbeigeführt),daß es sich NICHT um ein Konto mit Gewinnerzielung handele und NUR solche seien kapitalertragssteuerpflichtig.


    Thema war damit erledigt.


    In Deinem Fall war das Gericht offensichtlich entgegengesetzter Ansicht.......


    Sarkastisch ausgedrückt:einheitliche Rechtssprechung ist eben eine Fiktion und daher befinden wir uns vor Gericht eben" in der Hand Gottes",weil die dort tätigen Entscheidungsträger eben Gott UND Kaiser sind bzw.sein wollen........