Schenkung, Freibetrag, 10Jahresfrist

  • Hi Verständnisfrage zu den 10 Jahren bei Schenkung. Wie wird dieser 10 Jahreszeitraum festgelegt? Bzw. besser mit Beispiel. Vater schenkt Tochter (400.000€ Freibetrag) über 10 Jahre jedes Jahr 40.000€ und im 11. Jahr volle 400.000€. Sind dann alle Schenkung steuerfrei (insgesamt 2x400.000 über 11Jahre).

  • Spontan dachte ich: ja, müsste so sein.

    Aber: Zum Zeitpunkt der Schenkung der 400000€ auf einen Schlag hast du dann in den letzten zehn Jahren 400000 + 9*40000 verschenkt, also wäre es nicht mehr frei.


    Total unqualifiziert. Bin gespannt, was jemand mit mehr Ahnung dazu sagt.


    PS: Ach ja, nicht vergessen, die Schenkungen beim Finanzamt anzugeben, formlos durch dich oder die Tochter.

  • Die ersten 40.000 Euro sind steuerfrei, weil sie nach 10 Jahren aus der Betrachtung herausfallen. Die restlichen 9 x 40.000 Euro + 400.000 Euro abzüglich Freibetrag unterliegen der Schenkungssteuer.


    Besser:


    400.000 schenken, 10 Jahre abwarten, noch mal 400.000 schenken.

  • Pablo: Bei jeder einzelnen Schenkung werden die Vorschenkungen der letzten 10 Jahre zusammengerechnet. Sobald du per Saldo über 400.000 Euro kommst, ist auf den übersteigenden Betrag Steuer fällig.


    Alles was zum Zeitpunkt der Schenkung länger als 10 Jahre her ist, fällt aus der Berechnung heraus.


    Berechnung:


    400.000 Euro (10. Jahr)

    + 9 x 40.000 Euro (1. bis 9. Jahr)

    - 400.000 Euro Freibetrag

    = 360.000 Euro steuerpflichtige Schenkung

  • Vielen Dank! Die Regelung ist ja absurd ungerecht. Bonzen deren Gönner schon früh alle 10Jahre den vollen Freibetrag flüssig haben profitieren deutlich mehr vom Freibetrag und können ggf. Millionen geschenkt bekommen und andere müssen Steuern zahlen und das bei deutlich geringeren Beträgen aber ungünstiger Zeitplanung. Naja so ist das nunmal ^^

  • Vielen Dank! Die Regelung ist ja absurd ungerecht. Bonzen deren Gönner schon früh alle 10Jahre den vollen Freibetrag flüssig haben profitieren deutlich mehr vom Freibetrag und können ggf. Millionen geschenkt bekommen und andere müssen Steuern zahlen und das bei deutlich geringeren Beträgen aber ungünstiger Zeitplanung. Naja so ist das nunmal ^^

    Ja, das Leben ist echt total ungerecht. Es soll auch Menschen geben, die nie etwas geschenkt bekommen haben, egal nach welchen Steuerregelungen!:/

    Wenn mir Jemand heute 1 Mio. schenken würde, würde ich die darauf anfallenden Steuern mit einem Lächeln bezahlen...

  • Nicht falsch verstehen, ich finde es vollkommen ok Steuern auf leistungsloses Einkommen zu bezahlen z.B. aus Kapitalerträgen oder Schenkungen, aber es sollte eben dann möglichst mit der Höhe skalieren. Und mein Beispiel oben zeigt das hier meiner Meinung nach anpassungs Bedarf besteht bzw. eben evtl. gut geplant werden muss.

  • Generell sollte meiner Meinung Zeitpunkt und Verhältnis zum Gönner keine Rolle spielen sondern nur die absolute Höhe. Also was weis ich jeder hat anrecht auf 1x über sein gesamtes Leben 500.000 Lottogewinn (Schenkung,Erbe) steuerfrei. Spielt doch keine Rolle ob als kleines baby gleichmal 400.000 kassiert und dann später nochmal und ob nun der Onkel, Papi oder ein sonstiger Freund einem etwas schenkt.

  • Pablo

    Ja, das Leben ist eben ungerecht. Der Eine bekommt bereits als Baby den "goldenen Löffel" in Form einer 400K€-Schenkung von Opa/Oma in den Mund gesteckt, der Andere geht evtl. komplett leer aus und darf sein ganzes Leben lang für den Aufbau sein eigenen Vermögens arbeiten.

    M.E. sollte das Verhältnis zum Schenkenden bei der Betrachtung überhaupt keine Rolle spielen und die Höhe des schenkenden Betrags grundsätzlich auf die gesamte gesamte Lebenszeit des Empfängers gedeckelt werden. Alles darüber hinaus gehende sollte dann heftig besteuert werden. Das sehe ich beim Thema Vererben übrigens ziemlich ähnlich.


    Aber ist ohnehin egal. Die wirklich großen Vermögen werden nicht verschenkt oder vererbt, sondern in Form einer Familienstiftung in 'Sicherheit' gebracht. Und damit meine ich auch in 'Sicherheit' vor dem eigenen Nachwuchs, der sonst wohl so manches Vermögen schnell durchgebracht hätte. ;)

    Ach ja, ich habe vor über 30 Jahren auch etwas Geld vom meinem Opa geschenkt bekommen. Damit konnte ich problemlos mein Studium finanzieren.

  • M.E. sollte das Verhältnis zum Schenkenden bei der Betrachtung überhaupt keine Rolle spielen und die Höhe des schenkenden Betrags grundsätzlich auf die gesamte gesamte Lebenszeit des Empfängers gedeckelt werden. Alles darüber hinaus gehende sollte dann heftig besteuert werden. Das sehe ich beim Thema Vererben übrigens ziemlich ähnlich.

    Abgesehen davon, dass wir kaum Einfluss auf die Besteuerung von Schenkungen und Erben nehmen können, mag ich deine Ansicht nicht teilen... Weshalb sollte denn ein "darüber hinausgehender Betrag" heftig besteuert werden?

    Der Schenkende oder Erblasser hat doch den Wert der Schenkung bzw. des Erbes bereits mindestens einmal versteuert. Reicht das nicht?

  • Der Schenkende oder Erblasser hat doch den Wert der Schenkung bzw. des Erbes bereits mindestens einmal versteuert. Reicht das nicht?

    Nö,

    der Beschenkte oder Erbe hat i.d.R. nichts zur Schaffung dieses Vermögens beigetragen (leistungsloses Einkommen).

    Im Übrigen habe ich die Einzahlungen in meinem Depot auch bereits komplett versteuert. Trotzdem hält der Staat die Hand auf, wenn ich meine Gewinne irgendwann realisiere. ;)

  • "Im Übrigen habe ich die Einzahlungen in meinem Depot auch bereits komplett versteuert. Trotzdem hält der Staat die Hand auf, wenn ich meine Gewinne irgendwann realisiere. "


    Die Auszahlung der ehemals eingezahlten Beträge ist ja steuerfrei. Aber von den zusätzlichen Gewinnen (= Einkommen) will der Staat halt einen Teil abhaben. Ist von der Systematik her in Ordnung.


    Was das Erbe abgeht: Hierbei handelt es sich um kein Einkommen im steuerlichen Sinne. Die Erbschaftsteuer/Schenkungssteuer ist eine knallharte Enteignung. Dient einzig dazu, die besitzlosen Massen ruhig zu stellen und das Staatssäckel zu füllen.


    Eine Besteuerung der angewachsenen Wertzuwächse (Wert der Schenkung abzgl. Wert der Anschaffung) wäre ja noch okay, aber da ist dem Fiskus die Ermittlung wohl zu aufwändig.

  • Die Auszahlung der ehemals eingezahlten Beträge ist ja steuerfrei. Aber von den zusätzlichen Gewinnen (= Einkommen) will der Staat halt einen Teil abhaben. Ist von der Systematik her in Ordnung.


    Was das Erbe abgeht: Hierbei handelt es sich um kein Einkommen im steuerlichen Sinne. Die Erbschaftsteuer/Schenkungssteuer ist eine knallharte Enteignung. Dient einzig dazu, die besitzlosen Massen ruhig zu stellen und das Staatssäckel zu füllen.

    Ob es sich um eine Enteignung handelt, sei man dahingestellt.:/ Schließlich wird dem "Erschaffer" bzw. dem Besitzer des Vermögens ja nichts weggenommen, so lang das Vermögen nicht vererbt/verschenkt wird.

    Fakt ist doch, dass der Erbende i.d.R. nichts zum Vermögen beigetragen hat. Es wird einfach so vererbt, weil man halt Erbe ist (Familie).

    Wenn ich jetzt mal aus der Sicht als Teil der "besitzlosen Masse" ;) spreche, empfinde ich es als unfair, dass der Vater seiner Tochter 400K€ steuerfrei schenken darf, während ich auf evtl. Gewinne aus meinen versteuerten Ersparnissen Kapitalertragssteuer abdrücken darf. Mit dem Risiko im schlimmsten Fall sogar noch mit Verlusten dazustehen und noch dazu ohne nennenswerte Freibeträge!

    Und mal ehrlich, was wäre so schlimm daran, wenn die Tochter von den geschenkten 400K€ nur 200K€ behalten dürfte und der Rest an den Staatssäckel ginge!? Man könnte ja keine Steuer einführen, sondern eine "Rentenabgabe", die dann direkt in die Rentenkasse fließt.

    Damit hätten wir das Rentensystem gleich etwas stabilisiert. :)

    Erbe: Reich? Ich doch nicht! - Gesellschaft - SZ.de (sueddeutsche.de)


    Und eine Besteuerung nach Wertzuwachs wäre extrem kompliziert. Welchen Wert willst Du z.B. für klassische Autos oder einen Kunstgegenstand ansetzten?

    Da vererbt Dir Opa seinen ollen 300SL den er 1960 für 20.000 Mark gebraucht gekauft hat und plötzlich sollst Du für einen Wert von 1 Mio.€ steuern zahlen oder wie!? :/

  • In Deutschland gilt nun einmal das Prinzip "Besteuerung nach Leistungsfähigkeit".


    Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist ein Grundsatz, der besagt, dass die Besteuerung im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen der Steuerpflichtigen erfolgen muss beziehungsweise sich daran orientieren sollte, "was der Steuerpflichtige aus seinem Einkommen dazu beitragen kann, damit der Staat seine Aufgaben erfüllen kann".


    Reiner Besitz bzw. Vermögen ist kein Einkommen. Was als Einkommen gilt, ist im Einkommensteuergesetz definiert.


    • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
    • Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
    • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit,
    • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit,
    • Einkünfte aus Kapitalvermögen,
    • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
    • Sonstige Einkünfte im Sinne des Paragrafen 22


    Wenn du mir nun zeigst, in welche dieser 7 Einkommensarten du die Besteuerung von Besitz einordnest, dann können wir gerne weiterreden.


    Beispiel:


    Vater und Sohn schenken sich wechselseitig alle 2 Jahre einen großen Diamanten hin und her. Der Wert soll angenommen über den gesamten Zeitraum gleich bleiben.


    Warum sollte hier Schenkungssteuer anfallen? Es wurden keine Werte geschaffen, kein Einkommen erzielt, nichts. Und trotzdem willst du den Staat legitimieren, den beiden alle 2 Jahre in die Tasche zu greifen?

  • Stimmt, es gibt das das Prinzip "Besteuerung nach Leistungsfähigkeit". Dies ist ein Prinzip der Ertragsbesteuerung! Andere Steuerarten knüpfen an anderen Prinzipien an.

    Es gibt einige Steuern, die nicht an Einkommen anknüpfen: Die bekannteste dürfte die Umsatzsteuer sein.

    Eine Steuer, die nur an den "Besitz" (Eigentum) anknüpft ist zB die Grundsteuer oder die Kraftfahrzeugsteuer. In Deutschland gibt es im Übrigen ein Vermögensteuergesetz (seit 1997 allerdings ausgesetzt).

    Die Schenkung- und Erbschaftsteuer ist eine sinnvolle und systemkonforme Steuer. Da die Vermögensänderung ohne Gegenleistung erfolgt, bedarf es allerdings eines besonderen Gesetzes.

  • Hm, ist es nicht der Tod des Erblassers, der den Erblasser enteignet? Der Erbe erlebt ja einen Zufluss. Zumindest solange keine Schulden vererbt werden und die Erbschaftsteuer unter 100% liegt.

  • Eine Frage zu den Themen Schenkung, Freibetrag, 10 Jahresfrist


    Was passiert denn, sollte der Freibetrag in Zukunft mal vom Gesetzgeber verringert werden.


    Zum Beispiel:

    2021: Schenkung 400.000€ an Kind

    2022: Freibetrag wird auf 200.000€ halbiert


    Vor dem Jahr 2021 haben noch keine Schenkungen stattgefunden.


    Wirkt sich die rechtliche Änderung 2022 auf die Schenkung in 2021 aus?

    Falls nein, was passiert wenn in 2023 dann 200.000€ zwischen den gleichen Personen verschenkt werden, sind dann die 400.000€ plötzlich voll zu versteuern?



    Grüße