Müssen Kleinstbeträge versteuert werden?

  • Hallo,


    ich bin seit kurzem freiberuflicher Coach und da ich noch nicht so viele Kunden habe, mache ich nebenbei Mystery Shopping. Hierbei bekomme ich den Auftrag gewisse Dienstleistungen zu testen und werde dann mit einem Honorar zwischen 30 und 50 € vergütet. Es gibt auch die Möglichkeit die Rechnung mit einem der Kleinunternehmereglung und meiner Steuernummer zu verbinden. Dann wird mir zwar die 19 USt gezahlt, jedoch muss ich dann wahrscheinlich mein Honorar versteuern, oder?


    Bei 30€ Honorar minus Steuer und Sozialversicherung bleiben dann ca. um die 15 € übrig. Dann lohnt isch mystery shopping für mich wirtschaftlich nicht.

    Oder soll ich meine Steuernummer lieber nicht angeben?


    Ich kenne es von verschiedenen Marktforschungsunternehmen so: Wenn ich hier an einer Marktforschung teilnehme, erhalte ich das Geld auf die Hand oder per Überweisung und muss nichts dem Finanzamt angeben. Easy.


    Sind das Kleinbeträge die nicht versteuert werden müssen oder wie läuft das?


    Vielen Dank vorab für eure Hilfe.


    Manuel


  • Jo, zum Steuerberater würde ich auch gehen und fragen, wie das Ganze zu handhaben ist.

    Ganz weit im Hinterkopf schwirrt so ein Gedanke wegen "gewerbsmäßiger Tätigkeit" herum, wonach alle Einkünfte wohl zu versteuern wären. Aber insgesamt würde ich jetzt nich gleich so "brutal" rechnen, dass von 30 eingenommenen Euronen nur deren 15 übrig blieben.

    Bis zu welchen Einkünften (nach Kosten...) bleibt das Einkommen steuerfrei?

  • § 2 UStG


    (1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.


    Wenn du einmalig tätig wirst, dann kräht da vermutlich kein Hahn nach. Machst du es regelmäßig, dann bist du aus umsatzsteuerlicher Sicht unternehmerisch tätig.


    Musst du wissen, ob du das angibst oder nicht. Die Wahrscheinlichkeit einer Kontrollmitteilung ist jedoch bei wiederholten Einsätzen durchaus gegeben und so etwas wie "Kleinbeträge die nicht interessieren" gibt es im Steuerrecht nicht.

  • Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Unternehmerisch tätig bist Du bereits durch Deine Tätigkeit als Coach. Du musst bzgl. der Kleinunternehmerregelung diese zusammen betrachten.

    Bzgl. der Einkommensteuer gibt es eine vergleichbare Regelung nicht.