Was passiert mit halbem Kinderfreibetrag, wenn Unterhaltsvorschuss gezahlt wird?

  • Hallo miteinander,

    die Mutter meiner noch minderjährigen Tochter hat für einen Veranlagungszeitraum, zu dem ich keinen Unterhalt zahlen konnte, den vollen Kinderfreibetrag für sich beantragt und auch bekommen, obwohl sie Unterhaltsvorschussleistungen bezogen hat. Eine solche Übertragung scheidet ja nach § 32 Abs. 6 Satz 7 EStG aus, wurde ihr aber gewährt, da sie offenbar falsche Angaben in der Anlage Kind gemacht hat. Mein Finanzamt möchte nun einen kleinen Betrag von mir zurück. Nach Einspruch soll ich nun nachweisen, dass ich UVG zurückgezahlt habe. Bin nun etwas irritiert, da der Kinderfreibetrag doch gar nicht erst hätte übertragen werden dürfen und das doch erst rückgängig gemacht werden müsste (Kontrollmitteilung an das für die Mutter zuständige FA bspw.). Stattdessen stellt das FA nun mich in die Nachweispflicht.


    Wo geht der halbe Kinderfreibetrag denn nun hin? Und ist er jetzt, wo ich längst wieder Unterhalt zahle, dennoch erst mal weg und ich muss ihn mir erst wieder "erstreiten"?


    (Bitte keine Diskussionen über die Zahlbereitschaft von Vätern! Manchmal geht es wirklich einfach nicht, wenn man sich für die Ex verschuldet hat und monatlich selbst kaum was zur Verfügung hat!)


    Danke schon einmal für eure konstruktiven Beiträge!

    Erstens kommt's immer anders und zweitens als man denkt.

  • "Eine solche Übertragung scheidet ja nach § 32 Abs. 6 Satz 7 EStG aus, wurde ihr aber gewährt, da sie offenbar falsche Angaben in der Anlage Kind gemacht hat. "


    Sie wird im Formular den Punkt "Übertragung des vollen Kinderfreibetrages, da der Vater seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachgekommen ist" per Kreuz angehakt haben.


    Rein von der Frage her wurde das Kreuz von ihr berechtigt gesetzt, eine tiefergehende Kenntnis des Steuerrechts darf man meiner Meinung nach von jemandem ohne entsprechenden Hintergrund nicht erwarten.


    Also: Du hast kein Geld bezahlt, stattdessen hast du mich als Steuerzahler für dein Kind aufkommen lassen. Aus meiner Sicht ist es da nun nicht zu viel verlangt, wenn du dich mal bequemst und ein paar Nachweise beibringst.


    Ergänzung:


    "Wo geht der halbe Kinderfreibetrag denn nun hin? Und ist er jetzt, wo ich längst wieder Unterhalt zahle, dennoch erst mal weg und ich muss ihn mir erst wieder "erstreiten"?"


    Bitte deine Ex einfach darum, beim nächsten mal das entsprechende Kreuz nicht mehr zu setzen. Das Finanzamt sollte dann jeweils den hälftigen Freibetrag berücksichtigen.

  • [...]

    Sie wird im Formular den Punkt "Übertragung des vollen Kinderfreibetrages, da der Vater seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachgekommen ist" per Kreuz angehakt haben.


    Rein von der Frage her wurde das Kreuz von ihr berechtigt gesetzt, eine tiefergehende Kenntnis des Steuerrechts darf man meiner Meinung nach von jemandem ohne entsprechenden Hintergrund nicht erwarten.

    [...]

    Ihre Unschuldsvermutung der KIndesmutter gegenüber in Ehren, aber Sie irren: In Zeile 44 der Anlage Kind wird explizit abgefragt, ob Unterhaltvorschussleistungen gezahlt worden sind. Wer hier Nein ankreuzt, obwohl solche bezogen wurden, lügt und begeht streng genommen Steuerhinterziehung.


    Also: Du hast kein Geld bezahlt, stattdessen hast du mich als Steuerzahler für dein Kind aufkommen lassen. Aus meiner Sicht ist es da nun nicht zu viel verlangt, wenn du dich mal bequemst und ein paar Nachweise beibringst.

    Genau diese Diskussion bat ich nicht zu führen, aber gut: In der Solidargemeinschaft gibt es Geber und Nehmer, Zeiten des Gebens und Zeiten des Nehmens. Ich bin überwiegend Geber und das schon lange und auch noch lange. Man könnte nun trefflich darüber streiten, ob kinderlose Paare, die Jahrzehnte vom Ehegattensplitting profitieren nicht die größeren Nehmer sind als ein Vater, der vorübergehend einmal keinen Unterhalt zahlen kann und für das Kind vorübergehend Solidarleistungen in Anspruch genommen werden.


    btt!

    Erstens kommt's immer anders und zweitens als man denkt.

  • Es ist kein Diskussion, lediglich eine (empörte) Feststellung.


    Die Solidargemeinschaft hat dir Geld vorgestreckt - das ist okay, dafür gibt es die Gesetze. Aber die Frage "Darf das Amt nun überhaupt von mir Belege fordern?" halte ich als Steuerzahler für daneben.


    Aber sei es drum:


    Wenn du mit einem Steuerprogramm arbeitest (Elster o.ä.), dann setzt du lediglich einen Haken im Programm. Die Formulare bekommst du überhaupt nicht zu Gesicht. Und ein Haken ist gerade bei einer Neuanlage bzw. bei einem neuen Sachverhalt schnell übersehen.

  • Thebat Bitte richtig zitieren!


    Meine Frage lautete: "Wo geht der halbe Kinderfreibetrag denn nun hin?"


    Wenn Sie die Antwort für die Sachfrage nicht wissen, dann ist es okay, aber bitte nicht den Moralischen hier machen! Danke.


    p.s.: Und auch Elster hat die Zeile 44 in der Anlage K. Mit Verlaub!

    Erstens kommt's immer anders und zweitens als man denkt.

  • Ich kann nur empfehlen, Vermutungen außen vor zu lassen. Das Spektrum an gelebter Realität ist gewaltig. Ein Richter, der beide Seiten eines Falles gehört hat, ist dazu aufgefordert Recht zu sprechen. Die x%, die wir von einer Lebensgeschichte kennen, ermächtigt uns dazu nicht.