Hallo miteinander,
die Mutter meiner noch minderjährigen Tochter hat für einen Veranlagungszeitraum, zu dem ich keinen Unterhalt zahlen konnte, den vollen Kinderfreibetrag für sich beantragt und auch bekommen, obwohl sie Unterhaltsvorschussleistungen bezogen hat. Eine solche Übertragung scheidet ja nach § 32 Abs. 6 Satz 7 EStG aus, wurde ihr aber gewährt, da sie offenbar falsche Angaben in der Anlage Kind gemacht hat. Mein Finanzamt möchte nun einen kleinen Betrag von mir zurück. Nach Einspruch soll ich nun nachweisen, dass ich UVG zurückgezahlt habe. Bin nun etwas irritiert, da der Kinderfreibetrag doch gar nicht erst hätte übertragen werden dürfen und das doch erst rückgängig gemacht werden müsste (Kontrollmitteilung an das für die Mutter zuständige FA bspw.). Stattdessen stellt das FA nun mich in die Nachweispflicht.
Wo geht der halbe Kinderfreibetrag denn nun hin? Und ist er jetzt, wo ich längst wieder Unterhalt zahle, dennoch erst mal weg und ich muss ihn mir erst wieder "erstreiten"?
(Bitte keine Diskussionen über die Zahlbereitschaft von Vätern! Manchmal geht es wirklich einfach nicht, wenn man sich für die Ex verschuldet hat und monatlich selbst kaum was zur Verfügung hat!)
Danke schon einmal für eure konstruktiven Beiträge!