Privatversicherte mit hoher Selbstbeteiligung

  • Hallo, als Neuling in diesem Forum möchte ich gleich mal an die Privatversicherten eine Frage stellen. Ich habe eine PKV Vollversicherung, die wie üblich seit Jahren stark angestiegen ist. Aus Altersgründen ist ein Wechsel in die GKV nicht mehr möglich. Um die Kosten im Rahmen zu halten habe ich eine hohe Selbstbeteiligung von ca 1000 E.

    Nun stelle ich bei den nicht häufigen Arztbesuchen fest, dass sei einiger Zeit permanent erhöhte Multiplikatoren 3.5 statt 2.3 m.E. völlig ohne echten Grund (natürlich steht immer eine Standardbegründung dabei) angesetzt werden. Da ich letztendlich die Kosten dieser Rechnungen, da meist unter dem Selbstbehalt , zusätzlich zu meiner Versicherung selbst trage, würde ich gerne bei der Begründung des BEhandlungsvertages klarstellten dass als Faktor max. 2.3 ( oder vielleicht 2.0 ?) verwendet werden.

    Wie jeder aus der Branche weiß, sind selbst mit Faktor 1.8 Rechnungen, die ein Vielfaches von Kassenhonoraren ausmachen.

    Ist ein solches Vorgehen rechtlich möglich und wie am besten praktikabel? mfg

  • ich hatte das auch schon mal mit meinem Zahnarzt , besonders schwieriger Zugang, extrem hohe Blutung, Angst Patient (Trifft wirklich nicht zu). Als ich dann mit dem Arzt sprach sagte er mir das macht der Computer mit seinem Programm automatisch . Als ich dann sagte er möchte das doch korrigieren hat er sich hin und her gewunden ,hat mir dann ein bisschen mehr erstattet. Dann habe ich den Arzt gewechselt, weil das geht gar nicht. Natürlich ist immer der Computer dran schuld der ist ja so programmiert worden auf Befehl des Arztes zu seinen Gunsten.:cursing:

  • Ich habe anfangs auch viel mit Ärzten diskutiert und Rechnungen beanstandet, um möglichst noch die Beitragsrückerstattung mitzunehmen.


    Der Aufwand hierfür ist m.E. relativ hoch und ich hatte irgendwann einfach keine Lust mehr, ständig zu diskutieren.


    Im Prinzip finde ich es aber richtig, Arztrechnungen - wie jede andere Rechnung auch - kritisch zu hinterfragen/ zu prüfen. Da müssten auch die PKV-Unternehmen viel mehr hinterher sein (aus Eigeninteresse). Aber, wie willst Du das auch alles immer beweisen? Das ist das große Problem.

  • Die PKV ist aber kein Vertragspartner des Arztes. Auf welcher Grundlage sollten Sie hinterfragen, ob der 3,5 fache Satz angemessen ist oder nicht. Sie zahlen nach den Tarifbedingungen. Und wenn dort der Höchstsatz oder sogar darüber versichert ist und die Rechnungen eine entsprechende Begründung enthält, wird dies erstattet und nicht hinterfragt.


    Was aber natürlich gemacht wird. Die Rechnung wird geprüft, ob sie gemäß Gebührenordnung korrekt erstellt wurde. Gerade bei Zahnersatz ein häufiges Thema. Und DRG Rechnungen werden auch geprüft und sind oft falsch erstellt.