Hallo zusammen,
meine Mutter hat mir vor zwei Jahren, nach dem Tod meines Vaters, ihre Eigentumswohnung überschrieben. Sie hat ein vertraglich festgelegtes lebenslanges Wohnrecht, mietfrei. Sie zahlt nur die Nebenkosten, bzw. das Hausgeld.
Könnte ich als Wohnungseigentümer, meiner Mutter, selbstverständlich in beidseitigem Einverständnis und rein rechtlich gesehen, von heute auf morgen die Wohnung vermieten?
Wie "gesagt" in beidseitigem Einverständnis.
Mit freundlichem Gruß,
Guido B.