Leibrente bei Riestervertrag

  • Hallo,

    seit einem Jahr bis ich in Rente.

    Seit ca. 2000 habe ich regelmäßig 175,-/Euro monatlich in eine DWS-Riesterrente eingezahlt.

    2015 habe ich eine Entnahme (20.000) für den Erwerb von Wohneigentum vorgenommen.

    Die 1. Enttäuschung: Ich muss jetzt die 20.000,- zuzüglich Zinsen komplett versteuern.

    Hier habe ich die einmalige Veranlagung gewählt, um den Erben keine Steuerlast zu hinterlassen.

    Außerdem wurde mir mitgeteilt, dass ich 20 Jahre lang X(diese Wohnung nicht verkaufen oder vermieten darf.

    Aus heutiger Sicht wäre ein Kredit über 20.000,- attraktiver gewesen... nun gut.

    Nach Auszahlung von gefördertem und ungefördertem Kapital bleibt ein monatliche Rente von 29,09 Euro =O.

    Nun schreibt mir die DWS, dass sie dem angesparten Kapital 2.991,88 Euro für eine Leibrente ab dem 85. Lebensjahr entnommen haben. Wenn der Beitrag ~3000 Euro beträgt und die mon. Renre ~30 Euro, dann müsste ich mindestens 93 Jahre alt werden, damit sich diese Leibrente lohnt.


    FRAGEN:

    1. Ist diese Leibrente eine Pflichtversicherung oder kann ich davon zurücktreten?

    Hat man bei Vertragsabschluss irgendwo die Wahl gehabt, ob mit oder ohne Leibrente? Vermutlich habe ich bei Vertragsabschluss diese Rente schon mit abgeschlossen, ohne zu wissen was das bedeutet- oder?


    2. Habe ich Anspruch auf eine Offenlegung der Kontobewegungen und die Berechnung der jeweiligen Beträge?

    Bisher habe ich keine komplette Übersicht über geleistete Zahlungen, Entnahmen usw. erhalten - lediglich die jährlichen Bestandsabrechnungen in der Ansparphase.


    Bin gespannt, ob sich damit jemand auskennt und mir Tipps geben kann... ;)

  • Die Leibrente ab 85 ist m.W. gesetzlich vorgeschrieben. Deine Monatsrente ist aber eigentlich eine Kleinstbetragsrente, bei der Du die Wahl hättest, Dir den Betrag komplett auszahlen zu lassen und damit den Vertrag aufzulösen. Wurde das bei Rentenbeginn besprochen, und hast Du Dich bewusst dagegen entschieden?

  • 2000 gab es noch keinen Riestervertrag.

    Wann genau ist der Vertrag abgeschlosse worden?

    Das Wohnförderkonto wird zum Rentenbeginn aufgelöst und muss versteuert (Entnahmewert zzgl. fiktive Verzinsung) werden. Dies sind die normalen Regeln bei Wohnriester.

  • ...hm, der älteste Jahres-Kontoauszug, den ich in meinem Ordner habe ist von 2013.

    Sorry, gefühlt zahle ich schon eine Ewigkeit.

    Irgendwann mal abgeschlossen und laufen lassen...

    Wird diese höhere Rente (ohne Entnahme, die vermutlich nicht die beste Entscheidung war...)

    herangezogen, um zu beurteilen ob es eine Kleinstbetragsrente ist...?

    Dass ich den Entnahmebetrag versteuern muss, sehe ich ja ein und das mache ich auch gerne.

    Dumm nur, dass ich durch die 20-jährige Bindgung an Eigennutzung ein Problem kriegen kann.

    Falls ich in ein paar Jahren ins Seniorenheim ziehe und meine Wohnung zur Finazierung der Kosten vermieten will, muss ich irgendwelche Fördermittel zurückzahlen...?

    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann beginnt diese 20 Jahresfrist erst mit dem Start der Auszahlungsphase und nicht ab der Entnahme. Aber den Frust habe ich bereits verdaut, aktuell ärgert mich diese Leibrente für rund 3000 Euro.

  • Da kannst Du Dich ägern, es ändert aber nichts. So ist halt das Riestersystem, das eine lebenslange Rente garantiert. Einen entsprechenden Hinweis sollte es auch bei Abschluss gegeben haben. In den AVB (besondere Bedingungen Riester) sollte es auch drin stehen. Mit der zusätzlichen Versicherung soll ab dem 85. Lj. die Rente von 29,09 Euro (zzgl. ggf. vereinbarter Anpassungen) bis ans Lebensende gesichert werden.

    Bzgl. der Kleinsbetragsrente würde ich Kontakt mit dem Versicherungsunternehmen aufnehmen und entsprechend nachfragen. Grenze liegt in 2021 bei ca. 31 Euro

  • ...Danke für die Antworten.

    Die Auszahlungsphase sollte schon lange begonnen haben...

    Aber DWS und die Rentenkasse (Wohnförderkonto) haben länglich gerechnet...

    Bisher ist noch keine Zahlung erfolgt. Dafür wird eine, aufgrund einer Fehlberechnung (so steht es in dem Schreiben), erfolgte Überzahlung (>700Euro) zurück gefordert. Ich habe erstmal Widerspruch eingelegt und um Darlegung der Berechnung gebeten.


    Scheint alles nicht so einfach zu sein...


    Vielen Dank für die vielen Anregungen.

    Schönen Sonntagabend Euch allen.

  • Würde es Staatsversagen nennen.


    Hatte mal einen Einspruch oder Widerspruch bei der Zulagenstelle. Die Bearbeitung hat gefühlt 3 Jahre gedauert und ist dann auf dem falschen Konto verbucht worden.

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.