berlin-direktversicherung.de - Achtung unlautere Verkaufsmethoden

  • Und hier habe ich dir noch mal ein Urteil (AGB Meldor) hinsichtlich einer unzulässigen automatischen Vertragsverlängerung verlinkt: http://www.ra-kotz.de/versiche…atische_verlaengerung.htm


    Jtzt müßtest du genügend Argumentatiosnhilfen haben...

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Gibt es hier von anderen Geprellten schon Neuigkeiten?


    Ja: Das von dir begonnene Thema wurde von den Forenbetreibern in das Finanztip-Unterforum 'Mitglieder helfen Mitgliedern', dort wiederum in das Unteforum 'Erfahrungen mit Anbietern' verschoben. Dort befinden sich deine Posts jetzt unter diesem Link: berlin-direktversicherung.de - Achtung unlautere Verkaufsmethoden - Seite 3 - Erfahrungen mit Anbietern - Finanztip-Community


    Bei dem von dir eröffneten Thema handelt es sich nicht um ein reiserechtliches Problem sondern um ein Problem des allgemeinen bürgerlichen Rechts mit einem speziellen Anbieter, nämlich der Reiserücktrittsversicherung 'Berlin-direktversicherung'.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • @ Finanztip-Forenbetreiber


    Meines Erachtens sollten wir dies so lange noch im Unterforum 'Reise & Urlaub' stehen lassen bis der Nutzer 'Didi1951' dies gelesen hat und er weiß, in welchem Unterforum er jetzt seine Beiträge und deren Antworten findet.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Wenn die Verlängerungsklausel in den AGB nichtig sein sollte (weil sie überraschend kam), dann hätte sich der Vertrag nicht fortgesetzt und hätte somit von alleine wegen Ablaufs geendet. Hierzu:


    § 305c BGB -Überraschende und mehrdeutige Klauseln-
    (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
    (2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.


    Und ergänzend dazu ein Urteil des AGB Meldorf: http://www.ra-kotz.de/versiche…atische_verlaengerung.htm


    In diesem Fall gäbe es nichts mehr zu kündigen.


    Man müßte dann die Versicherung nur auf diesen Umstand hinweisen.


    Und dann ersatzweise noch mit dem § 119 BGB (Erklärungsirrtum) argumentieren.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Die Beschwerden resultieren offenbar aus Vertägen, die ca. 2013 abgeschlossen wurden.
    Ich habe mir jetzt mal die Homepage der Versicherung berlin-direktversicherung in der heutigen Form angeschaut. Dort werden zwei Versicherungspaktete in der Reiserücktrittsversicheurng angeboten: Zum einen einr Reiserücktritts-Versicherung nur für eine Reise (wie viele es wünschten) und zum anderen ein Jahrespaket für mehrere Reisen, wie viele irrtümlich abschlossen. (Meine Vermutung: Vielleicht haben Online-Reisebüros hier bewußt auf das Abbonnement-Paket der Versicherung verlinkt, vielleicht wurde den Kunden damals nichts anderes angeboten außer dem mit der automatischen Verlängerung.) Die Umstände der einzelnen Versicherungsabschlüsse kenne ich nicht.


    Klicke ich das Produkutdatenblatt der Jahresversicherung (mit angeblicher Verlängerungsoption) an, so steht auf diesem:
    'Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
    Das gewünschte Produkt ist ein Jahres-Reiseversicherungspaket für alle Reisen weltweit bis zu 35Tagen. Der Umfang und die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewählten Tarif bestimmt.
    '


    Hieraus geht zunächst einmal nicht draus hervor, wann der Vertrag beginnt und endet und auch nicht, daß er sich automatisch verlängert. Der unbedarfte Kunden kann hier durchaus denken, daß das für seine Reise gilt, die er erst in 11 Monaten antreten will (möglicher Frühbucher).


    Auf dem Produktdatenblatt steht ferner:
    'Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?
    ...
    Der Versicherungsschutz endet in der Reise-Rücktrittsversicherung jeweils mit dem Antritt der Reise. In den übrigen Versicherungen endet er mit Beendigung der versicherten Reise. Endet das Versicherungsjahr vor oder während einer
    versicherten Reise, besteht der Versicherungsschutz nur fort, wenn der Versicherungsvertrag nicht gekündigt oder nach Ablauf einer ggf. vereinbarten Höchstversicherungsdauer neu abgeschlossen wurde.
    '


    Auch hieraus geht nicht hervor, daß sich der Versicherungsschutz oder der Vertrag automatisch verlängert. Es steht dort lediglich, der Versicherungsschutz bestehe, wenn der Vertrag nicht gekündigt ist und ggf. müsse der Versicherungsschutz sogar neu abgeschlossen werden.


    Und jetzt kommt's aus dem Produktdatenblatt:
    'Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie ihn beenden?
    Ihr Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer bzw. den Versicherer mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird oder sonstige Beendigungsgründe vorliegen
    '


    Zusammenfassend kann man also sagen, im ersten Zitat ist gar nichts über eine mögliche Vertrags-Verlängerung ausgesagt (nur daß es sich um einen 'Jahresvertrag' handeln soll).
    Im zweiten Zitat ist lediglich etwas über das Ende des 'Versicherungsschutzes' ausgeführt, nämlich mit Beendigung der Reise.
    Und im dritten Zitat heißt es dann, daß der Vertrag sich verlängere. Mit Verwendung von unterschiedlichen Begrifflichkeiten ('Versicherungsschutz endet...' und 'Vertrag läuft bis'...) soll hier der Verbraucher anscheineind bewußt in die Irres geführt werden.


    Da viele Menschen das Ende des Versicherungsschutzes mit dem Ende der Vertragslaufzeit gleichsetzten liegt hier m. E. eine bewußte Irreführung vor.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Habe heute per E-Mail eine zum 11.01.2015 rückwirkende Kündigung von BD erhalten,also mein Kampf hat sich gelohnt und mein Geld habe ich auch wieder.

  • Gratuliere! - Übrigens: Deine Postings sind jetzt bei 'Mitglieder helfen Mitgliedern,,'Erfahrung mit Anbietern' hier bei finanztip eingestellt.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Hallo zusammen,


    auch ich war Opfer dieser Abzocke, hatte über fluege.de Flüge gebucht und dabei diese Reiseversicherung gebucht. Leider habe auch ich die im Anhang mitgesandt automatische Verlängerung übersehen. Ich bekam dann auch Anfang des Jahres eine nette Zahlungsaufforderung. Auf mein protestierendes Mail mit Kündigung wurde bedauernd geantwortet:
    Die Kündigungsfrist ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt und beträgt 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Ihre Kündigung erreichte uns außerhalb dieser vereinbarten Frist. Die Beendigung Ihres Vertrages ist daher zum gewünschten Termin leider nicht möglich.


    Und jetzt kommt's: auf der Homepage der Unister-Gruppe sah ich den entscheidenden Hinweis, dass bei Abschlüssen im Internet zwingend eine Widerspruchsbelehrung erfolgen muss. Ich schrieb also entsprechend dem Hinweis der Unister-Gruppe (Vielen Dank an Herrn Lobbes!)


    http://unister-analyse.blogspo…he-bekanntschaft-mit.html


    In meinen Kündigungsschreiben vom 22.01.2015 habe ich auf das von Ihnen eingegangene Schreiben schon geantwortet. Im Anhang schicke ich Ihnen nochmals die Versicherungsbestätigung vom 16.01.2014 zu. Mit Bezug auf Ihre Vertragsbestätigung vom 16.01.2014 erkläre ich hiermit den Widerruf meiner auf den Vertragsschluss gerichtete
    Willenserklärung. Sie hätten mich ordnungsgemäß über das Bestehen eines Widerrufsrechts aufklären müssen. Dies haben Sie nicht getan. Die von Ihnen vorgesehene Erklärung genügt nicht den Anforderungen des deutschen Rechts. Darin ist geregelt:


    "Kommt der Unternehmer dieser Pflicht zur Widerrufsbelehrung nicht oder nicht vollständig nach, beginnt die Frist nie und der Verbraucher kann sich von dem geschlossenen Vertrag jederzeit ohne Begründung lösen."

    Meine am 22.01.2015 ausgesprochene Kündigung ist somit zu diesem Datum gültig bzw. durch meinen
    Widerruf heute mit diesem Mail.


    Jegliche weiteren Zahlungsaufforderungen können Sie sich daher ersparen. Sollten Sie ein Mahnverfahren einleiten, werde ich unverzüglich gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.

    Die Antwort der Berlin-Direkt heute:


    vielen Dank für Ihr Schreiben. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel.


    Gerne bestätigen wir Ihnen heute, dass wir Ihren Vertrag, auf Kulanzbasis ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, wunschgemäß und rückwirkend zum Ende des vergangenen Versicherungsjahres beendet haben:
    usw.


    Na also. geht doch!


    Zur Nachahmung empfohlen. Bitte aber zuvor schauen, ob inwischen diese Widerrufsbelehrung nicht doch erteilt wurde.


    Diesen Abzockern muss man den Hahn abdrehen!
    Viel Erfolg!

  • Hallo,


    mir ist das gleiche wie eingien passiert: Es war für mich ersichtlich, dass es ein Abo ist.
    Kann jemand einen guten Text posten, den man über das Formular an die Versicherung schicken kann?


    Das würde wahrscheinlich vielen weiteren Nutzern die wahrscheinlich noch hinzukommen werden nützen.


    Vielen Dank, falls jemand das macht.

  • Gehe Seite BD 24 Berlin-Direktversicherung und schicke Deine Probleme über Feetback von BD 24,da erfolgt die Bearbeitung schneller,lt. telefonischer Ansagen von 2 Mitarbeitern der BD.Kitzele Sie an der Ehre punkto Tochter der Hanse-Merkur und ob sie solche Machenschaften nötig haben um derart das Gesicht zu verlieren.Ich habe weiterhin geschrieben,daß renomierte Versicherungen ihre Kunden rechtzeitig über eventuelle Versicherungsverlängerungen informieren und das ich in dieser Hinsicht mit anderen Versicherungen keine Ärger hatte und nur für eine Urlaubsreise versichert war und nicht gleich fürs nächste Jahr,obwohl noch nicht einmal eine neue Reise für 2015 gebucht wurde.Ich habe mir über meine Bank die Kohle zurückgeholt und meine Bank beauftragt bei erneuten Versuch durch BD 24,dieses sofort im Keim zu ersticken,da diese keine Einzugsermächtigung von mir hat.Falls sie Dich weiter mit E-Mails bombardieren kann ich Dir nur raten die § 119,305c und 306 BGB zu erwähnen,dann fallen sie auf den Arsch.Ich habe auch noch erwähnt Massenmedien,wie Akte 2015 etc.davor haben sie große Angst.Ich habe außer 2 geschickte E-Mails mit Kündigung auch noch eine schriftliche Kündigung per Einschreiben mit Rückantwort nach Berlin geschickt und siehe da,gestern kam eine E-Mail,daß meine RRV rückwirkend zum 11.01.2015 gekündigt wurde.Mein Kampf mit Berlin-Direkt hat vom 25.01.-05.02.2015 gedauert und ich habe ihn durch hartnäckige Maßnahmen gewonnen.Wer hier die Zügel schleifen läßt verliert.Also Kopf hoch und weitermachen.Ich hoffe meine Hinweise führen Dich zum Erfolg.

  • Guten Tag Zusammen,


    ich bin auch ein Opfer von dieser Sache!! Ich habe im Feb. 2014 ein Flug bei Fluege.de gebucht für eine Reise in April 2014 und ein Hacken bei Versicherung gemacht und bin auch in der Abo Falle ertappt bei BD24 Berlin Direkt. Ich muss jetzt 95,76€ bezahlen.


    "Versicherungspolice Nr. 780006615 / Ihre Prämienrechnung
    Sehr geehrter Herr xxx,
    vielen Dank, dass Sie sich für den Abschluss einer Versicherung bei der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG entschieden haben." (Habe ich nicht!!!!)
    ........
    Folgeprämie gesamt 143,76
    EUR
    (200019)
    inkl. 19% (11,48 EUR)
    Versicherungsteuer
    Umbuchungs-Versicherung
    Notfall-Versicherung
    Reise-Gepäckversicherung mit
    Selbstbehalt
    Max xxx
    Geb.Dat.: 10.0x.19xx
    47,88 EUR
    inkl. 19% (7,64 EUR)
    Versicherungsteuer
    Ann xxxx
    Geb.Dat.: xxxx
    47,88 EUR
    inkl. 19% (7,64 EUR)
    Versicherungsteuer
    Gesamtprämie: 95,76 EUR

  • Hallo Zusammen,
    von meinem Konto hat "Berlin Direkt" auch einen Betrag abgebucht.
    Ich habe diesen Umsatz weder getätigt noch genehmigt.
    Hier hilft nur eins:
    1. Zurück buchen
    2. Karte sperren
    3. bei Polizei anzeigen
    Viele Grüße und viel Erfolg!

  • Ich werde gerade genauso von der Berliner Versicherung abgezockt.


    Soll die Versicherung letztes Jahr abgeschlossen haben, finde aber gar nichts in meinen Unterlagen dazu. Habe leider die Flugunterlagen nicht mehr vorliegen. Versuche jetzt von der Versicherung den Nachweis zu erhalten, dass ich diese überhaupt abgeschlossen habe.


    Ein unmögliches Vorgehen.


    Wie sind die geschilderten Fälle denn nun weiter gegangen? Hat jemand einen Tip?

  • Hallo zusammen,
    ich hatte 2014 eine Reise Gebucht und das gleich für 4 Personen.
    Am Freitag kamen dann 3 Rechnungen von BD24 sollte knapp 300,- Euro zahlen.
    Ich habe Gott sei Dank dieses Forum und den Beitrag von Didi gefunden, hab auch alles so geschrieben wie er geraten hat^^
    BGB, Akte 2015 u.s.w
    Hier nun die Antwort von BD24


    vielen Dank für Ihr Schreiben.


    Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel.


    Gerne bestätigen wir Ihnen heute, dass wir Ihren Vertrag, auf Kulanzbasis
    ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, wunschgemäß und rückwirkend zum Ende des
    vergangenen Versicherungsjahres beendet haben:


    Also nicht gefallen lassen, man kommt da raus.

  • Von zwei Personen habe ich unabhängig folgendes Vorgehen mitbekommen:

    • Bösen Brief schreiben (optional)
    • Geld zurückbuchen lassen
    • abwarten

    Das ist jetzt jeweils schon mehrere Jahre her und bis heute haben sie nie mehr was von der Firma gehört und auch keine Schufa-Einträge von der Firma erhalten.

  • hallo zusammen auch ich bin nun ein teil von euch!! gerade eben erhielt ich in zwei mails zwei beträge die ich zu überweisen hätte. insgesamt 150€ habe dort angerufen und mit denen gesprochen und wie immer "ich hätte genauer lesen sollen" ich so wütend und ohnmächtig wegen dieser nummer. berlin direkt. wie kann man andere davor schützen den selben fehler zu machen??? ich werde jetzt bei facebook wirbel machen und einen sturm an aufklärungsposts senden. auch werde ich mich mit der verbraucherzentrale in verbindung setzen und mit dem fehrnsehn. normalerweise sollten wir uns hier denen das gleiche wiederfahren ist eine sammelklage erwirken!!

  • Hallo,


    ich habe eben die Bestätigung der rückwirkenden Kündigung erhalten und möchte kurz mein Vorgehen beschreiben, welches für mich zum Erfolg geführt hat:


    Zur Vorgeschichte und dass es sich hierbei um schlechtes Verhalten handelt brauche ich auf Seite 3 wohl nicht mehr viel schreiben...


    Als ich durch die Abbuchung der Berlin Direkt Versicherung erstmalig davon erfuhr, dass ich in die Falle getappt war habe ich dort sofort angerufen. Von der freundlichen Dame wurde ich aufgeklärt, dass ich bitte per Mail eine Kündigung schicken solle. Damit sei dann alles erledigt.


    Dies kam mir sofort verdächtig vor. Bestätige ich nicht durch eine Kündigung, dass ich die Versicherung abgeschlossen habe?
    Ich habe dann in meinem Widerspruch ausdrücklich geschrieben, dass es sich nicht um eine Kündigung handelt, da ich das Zustandekommen der Versicherung nicht akzeptiere. Begründet habe ich das damit, dass ich per Post keine Unterlagen erhalten habe, und die Bedingungen gezielt vor mir verschleiert wurden.


    Dann habe ich bei meiner Bank eine Rückbuchung beauftragt. Das geht bis zu 4 Wochen nach Abbuchung.
    Ob das nötig war weiß ich nicht, aber ich denke es ist besser wenn die mich verklagen müssen um Geld zu bekommen, als wenn ich die verklagen muss um Geld zurück zu bekommen.


    Die erste Antwort kam umgehend und war wie ich schon erwartet hatte negativ.



    Nach einer Suche im Internet bin ich auf einen Beitrag beim Verbraucherschutz aufmerksam geworden.
    Ich weiß nicht, ob ich hier verlinken darf. Googelt einfach nach Verbraucherschutz, Berlin Direkt und fluege.de. Ist nicht schwer zu finden.
    Dort wird ein Link zu einem speziellen Kontaktformular zur Berlin Direkt angeboten, mit dem Hinweis, dass bei Verwendung dieses Formulars eine Rückwirkende Kündigung akzeptiert wird.


    Ich habe nun also einfach meinen Text, der per Mail keinen Erfolg hatte kopiert und nochmal über das Formular abgeschickt. Wenige Stunden später erhielt ich die positive Antwort:



    Ich hoffe diese Schilderung hilft anderen in der gleichen Lage und Menschen die für solche Unternehmen arbeiten erfahren endlich die gesellschaftliche Ächtung, die sie verdienen!

    Natürlich kann ich jedoch keine Garantie übernehmen, dass es bei euch genau so gut funktioniert.

  • Auch ich bin in diese "Abofalle" durch eine Online-Buchung bei fluege.de geraten! Ich schlage mich wie einige andere Mitglieder mit diesem unseriösen Unternehmen gerade herum. Es kann nicht sein, dass so ein Unternehmen weiter seriös praktizieren kann. Der Gesetzgeber sollte dieses Unternehmen an der Fortführung seiner Praxis hindern!!! Bloß die Finger weg!