Wie hoch ist die Steuerpauschale bei Elterngeld?

  • Auf finanztip.de/elterngeld geht Katharina Nickoleit detailliert auf die Berechnung des Elterngelds ein. Mich würde interessieren, wie die Abzüge prozentual oder absolut aussehen.


    Vom Nettoeinkommen der 12 Monate werden abgezogen:


    1000 Euro Arbeitnehmerpauschale
    21 Prozent als pauschale Sozialabgaben


    Nun stellt sich die Frage, wie hoch die Pauschale für Steuern ist? Ist die ebenfalls prozentual, wovon ich ausgehe? Wie hoch ist die?


    Im Internet steht, dass sie der letzten Gehaltsabrechnung entnommen wird. Aber wie hoch die ist, wird nicht erläutert.

  • Auf unserem Bescheid stehen die Abzugsmerkmale
    Steuerklasse
    Kinderfreibetrag
    Kirchensteuerpflicht
    Rentenversicherungspflicht


    Und dann die Zeile
    "Einkommensteuer laut elterngeldrechtlichem Steuerberechnungsprogramm"


    Aber keine Berechnungssystematik oder so.

  • Ich gehe davon aus dass sich der steuerliche Abzug sn der Einkommenssteuertabelle orientiert. Wieso sollten Elterngeldbezieher hier größere Vor oder Nachteile haben als ein Arbeitnehmer?


    Falls du Details findest wäre es nett wenn du sie hier veröffentlichst.

  • Nach dem Antrag auf Elterngeld bekommt man einen Bewilligungsbescheid und ein Berechnungsblatt. Aus eigener Erfahrung kann ich folgendes zur Berechnung berichten:

    • Zunächst werden die durchschnittlichen Einkünfte der 12 Monate vor Geburt gebildet.
    • Dann wird pauschal 21% für Sozialabgaben abgezogen.
    • Der Abzug von Steuern und Soli richtet sich nach der Steuerklasse, die man in der überwiegenden Zeit des 12-Monatszeitraums vor Geburt inne hatte. Abgezogen wird also desweiteren der Betrag, den man sonst in dieser Steuerklasse bei diesem durchschnittlichen Einkünften hätte.
    • Das Elterngeld beträgt dann 65% von diesem "bereinigten Nettoeinkommen", max 1800 EUR im Monat, bei kleinen Einkommen >65%.

    Mit dem Elterngeld Plus gibt es ein paar Änderungen, für das klassische Elterngeld bleibt die Rechnung so.

  • Andreas: Das stimmt, nach dem 3. Punkt habe ich gesucht. In der Tat ziehen sie also zusätzlich neben den 21 Prozent Sozialabgaben noch Steuern und Soli ab. Wenn also in Fachblättern zu lesen ist, ab 2770 Euro netto auf dem Gehaltszettel (65 % davon sind 1800 Euro) sei das Elterngeld gedeckelt, stimmt das so nicht.


    Zusätzlich zahlt man dann für das Elterngeld im Nachhinein einen Progressionsvorbehalt.


    Insgesamt ist es dennoch eine gute Sache. Dennoch finde ich es schade, dass der Gutverdiener 1800 netto (abzgl. Progressionsvorbehalt) bekommt und der Normalverdiener z.B. nur 800. Eine Bekannte, die die einen Aufhebungsvertrag mit ihrem alten Arbeitgeber geschlossen hat und danach faktisch als arbeitslos galt, als das Kind einige Monate später zur Welt kam, bekommt fast nur den Sockelbetrag über 300 Euro.

  • HeikoW: Verstehe ich nicht, warum das nicht stimmen soll. Netto 2770 EUR, also Brutto minus Sozialabgaben minus Steuern, bedeutet ein Elterngeld von 1800 EUR - also ungefähr wegen der Rundungen bei der SV. Höhere Nettoeinkommen wirken sich also nicht mehr aus. Es gibt nur max. 1800 EUR. Insofern stimmt das schon mit der Deckelung.


    Sicher, das Ganze muss noch durch den Progessionsvorbehalt, was das Netto-Elterngeld noch einmal drückt. Im Übrigen sind hier Geringverdiener besonders betroffen. Ich habe einige im Bekanntenkreis, bei denen es das böse Erwachen in der Steuererklärung gab und eine Nachzahlung ins Haus flatterte. Der Grund liegt darin - und das kann man in Deutschland nicht oft genug sagen, weil es immer noch Leute gibt, die das Gegenteil behaupten - dass die Steuerprogression am unteren Ende der Einkommensskala am größten ist. Diese Leute "kommen in die Progression" und nicht die auf der Sonnenseite.


    Bzgl. deinem letzten Punkt möchte ich noch zu bedenken geben, dass die Deckelung insbesondere gut verdienende Männer systematisch davon abhält, Elternzeit zu nehmen. Warum? Weil es in den meisten Familien wirtschaftlich schlicht nicht geht, mal eben auf 1000 EUR netto und mehr zu verzichten.


  • Das ist eine typische BWL- Frage; die der Nutzenmaximierung. Wer gut verdient, muss
    es mit seinem Lebenspartner ausmachen, ob es wichtig ist, das Leben
    mitzugestalten. Bei mir ist bewusst so, dass ich die Elternzeit als eine Art Sabbatical nutzen möchte, ohne vom Arbeitgeber Geld zu bekommen. Der Nutzen, den ich durch die Elternzeit und für das Kind habe ist höher als das nun verminderte Einkommen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe es bei mir so ... die Zeit (2 Monate Elternzeit) werde ich in dieser Form nie wieder für die Familie und das Kind hinbekommen ... daher steht für mich fast fest .... 7. und 12. Monat ist Elternzeit angesagt.

  • Henning. Wenn du die Monate trennst kannst du nicht einen Antrag darauf stellen ein Jahr deiner drei Jahre Anrecht auf die Zeit bis zum achten Geburtstag zu legen. Das war mir neu.

  • HeikoW


    e.


    Bzgl. deinem letzten Punkt möchte ich noch zu bedenken geben, dass die Deckelung insbesondere gut verdienende Männer systematisch davon abhält, Elternzeit zu nehmen. Warum? Weil es in den meisten Familien wirtschaftlich schlicht nicht geht, mal eben auf 1000 EUR netto und mehr zu verzichten.

    Glaubt ihr es ist schwerer statt 10000 netto für zwei Monate nur 1800 zu haben oder ist es schwer statt 1000 netto nur 670 zu haben? Ersterer hat noch mit Sicherheit Teserven die zweiMonate uüberbrücken während letzterer knapp über Hartz 4 lebt.

    • Offizieller Beitrag

    Henning. Wenn du die Monate trennst kannst du nicht einen Antrag darauf stellen ein Jahr deiner drei Jahre Anrecht auf die Zeit bis zum achten Geburtstag zu legen. Das war mir neu.


    Hallo Chris,


    steh jetzt echt auf dem Schlauch. Was meinst Du mit Deiner Aussage?

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Guten Morgen @Henning


    Du hast das Recht auf 3 Jahre Elternzeit, nach denen dir dein Arbeitgeber eine Wiederanstellung ermöglichen muss. Bezahlt werden deiner Partnerin und dir vom Staat maximal 14 Monate - das dürfte klar sein. Du willst die zwei Monate nehmen. Du hast aber auch das Recht aus dem unbezahlten Kontingent ein Jahr auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr zu legen. Das musst du beim Arbeitgeber vorher beantragen, ob du es einlöst kannst du dann in ein paar Jahren sehen. Dann hast du ein Jahr frei, wirst auch nicht bezahlt, aber dein Arbeitgeber muss dich anschließend weiterbeschäftigen. Du hast aber nur das Recht auf zwei Blöcke Elternzeit. Also zwei Monate bezahlt en bloc wie du es planst und ein Jahr zB wenn Euer Kind in die Schule kommt. Splittest du den Zweimonatsblock in je ein Monat, verfällt das Recht noch einen Jahresblock später zu nehmen.


    Ich plane überhaupt nicht, unbezahlt der Arbeit fernzubleiben. Aber eigentlich will ich mir auch nicht die Chance verbauen, nochmal ein Jahr Pause zu machen. Meine Frau könnte uns finanziell über Wasser halten. Daher ist für mich der Split in 1 Monat : 1 Monat doch ein Nachteil.


    Geschrieben hatte ich das ganze nur, weil mir das erst Monate nach der Vaterschaft erklärt wurde und ich es zumindestens überlegenswert finde.