Verständnisfrage stillgelegte BAV Rente vs. einmalige Abfindung

  • Ich habe da mal eine paar Fragen,

    ich habe über einen meiner vorherigen AG seinerzeit mal eine BAV (ufba) abgeschlossen (Abschlussnach 2005). Die BAV lief als reine Nettolohnwandlung ohne Zuschuss seitens des AG. Die BAV ist inzwischen seit rund 10 Jahren ruhend gestellt.


    Lt. letzter Standmeldung ergibt sich zum 01.03.2037 ein Rentenanspruch von 87,60€ pro Monat (Brutto). Alternativ könnte ich mich auch mit einer Einmalzahlung in Höhe von 20.995€ abfinden lassen (Brutto).

    Die Rentenzahlung erfolgt bis zu meinem Lebensende und enthält die Sicherheit, dass die Rentenzahlung auch im Falle meines Todes an eine begünstigte Person geleistet wird (20 Jahre Rentengarantie).


    Jetzt meine Fragen.

    1. Ist es richtig, dass auf diese Rente keine Beiträge zur GKV und Pflegeversicherung anfallen, da diese Rente unter der seit 2020 geltenden monatl. 'Kleinstrentengrenze' von knapp 160€ liegt?

    2. Würden bei Inanspruchnahme der Kapitalabfindung Beiträge zur GKV/Pflegeversicherung anfallen?

    3. Kann man bei der einmaligen Kapitalabfindung die 5-tel Regelung anwenden?

  • Hallo.


    Zu 2.: Bei der Einmalzahlung wird die Summe virtuell auf 120 Monate gestreckt. Wenn sie dann die Grenze von 1/20 der Bezugsgröße (ca. 160 Euro) einhält, dann fallen keine Beiträge an.


    Obacht, sämtliche bAVen werden aufaddiert! (Gilt auch für 1.)

  • Hallo.


    Zu 2.: Bei der Einmalzahlung wird die Summe virtuell auf 120 Monate gestreckt. Wenn sie dann die Grenze von 1/20 der Bezugsgröße (ca. 160 Euro) einhält, dann fallen keine Beiträge an.


    Obacht, sämtliche bAVen werden aufaddiert! (Gilt auch für 1.)

    Beiträge zur PV fallen an. Ob das 2037 auch noch gilt, weiß ich aber nicht.


    Kannst ja auch frühzeitig ins Ausland verziehen, um dieser Pflichtversicherung zu entfliehen.

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.

  • Beiträge zur PV fallen an. Ob das 2037 auch noch gilt, weiß ich aber nicht.

    Aktuell gilt (Werte gerundet):


    a)

    100 Euro Betriebsrente:

    Beiträge KV von 0 Euro

    Beiträge PV von 0 Euro


    b)

    200 Euro Betriebsrente

    Beiträge KV von 40 Euro

    Beiträge PV von 200 Euro


    In der KV ist es ein Freibetrag, in der PV eine Freigrenze.

  • Danke schon mal.:thumbup:

    Geht mir erstmal nur um die grobe Übersicht, wie es überhaupt aktuell aussehen würde.

    Bis 2037 kann und wird ohnehin noch viel passieren.

    Derzeit tendiere ich ganz klar zur Kapitalabfindung. Ich werde 2037 hoffentlich schon meine Rente genießen und dann sollte das Steuerthema nicht mehr so heftig ins Kontor schlagen (5-tel Regel wäre natürlich richtig cool gewesen ;)).

    Aber schon mal gut zu wissen, dass zumindest wohl keine Beiträge zur GKV und PV anfallen (nach akt. Gesetzeslage ;)).

    Ich hab dann ja noch einige Jahre Zeit bevor ich mich entscheiden muss.