Flatex und Entgeltaufstellung nach ZKG

  • Hallo, ich war bis vor kurzem Kunde bei Flatex. Um die gezahlten Gebühren nach dem BGH-Urteil zurückzufordern, habe ich Flatex gemäß der Finanztip-Empfehlung zunächst um eine Entgeltaufstellung für Konto und Depot nach § 10 ZKG gebeten. Nachdem ich noch mal telefonisch nachgehakt habe, ist heute ein Schreiben gekommen.

    Wesentliche Aussage: "die von Flatex geführten Verrechnungskonten sind keine Zahlungskonten im Sinne des ZKG. [...] Die von uns angebotenen Konten sind ausnahmslos keine Zahlungskonten in dem Sinne, denn es kann kein Bargeld eingezahlt oder abgehoben werden und es sind keine Zahlungskarten erhältlich. Überweisungen sind nur an das Referenzkonto möglich, nicht an Dritte."

    Damit wird die Aufstellung verweigert (bzw. gegen Zahlung noch in Aussicht gestellt).

    Stimmt dieses Verständnis von Flatex? Würde das nicht gegen die Logik/den Sinn des ZKG verstoßen?

    Danke im Voraus!

  • Das Zahlungskontengesetz bezieht sich tatsächlich nur auf Zahlungskonten.


    Zitat

    Konten mit eingeschränkten Funk-tionen, die nicht der Durchführung von Zahlungsdiensten im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 ZAG dienen, d. h. Sparkonten sowie andere Konten, die ausschließlich für Einlagen geführt werden und Kreditkonten sowie Kreditkartenkonten, auf die Geldbeträge ausschließlich zum Zweck der Tilgung von Kreditkartenforderungen überweisen werden, bleiben deshalb von der Anwendung dieses Gesetzes ausgenommen.

    Seite 58 https://dserver.bundestag.de/btd/18/072/1807204.pdf


    Das BGH-Urteil betrifft trotzdem auch für Flatex, andere Depotbanken und andere reine Kreditkartenanbieter. Das Musterschreiben ist hier etwas ungünstig formuliert. Die Zustimmungsfiktion wurde vermutlich u.a. auch von Netflix angewandt.

  • Das Zahlungskontengesetz bezieht sich tatsächlich nur auf Zahlungskonten.


    Seite 58 https://dserver.bundestag.de/btd/18/072/1807204.pdf


    Das BGH-Urteil betrifft trotzdem auch für Flatex, andere Depotbanken und andere reine Kreditkartenanbieter. Das Musterschreiben ist hier etwas ungünstig formuliert. Die Zustimmungsfiktion wurde vermutlich u.a. auch von Netflix angewandt.

    Vielen Dank. Schade. Dann geht der einfache & kostenlose Weg über das ZKG also hier leider nicht.

    In deinem letzten Satz meintest du Flatex und nicht Netflix, oder?

    Und nach meinem Verständnis gab es bei Flatex eine zweifache Zustimmungsfiktion:

    1) Einführung von Verwahrentgelten für das Verrechnungskonto.

    2) Einführung von Depotführungsentgelten.

    Für beides werde ich bei Flatex meine bezahlten Entgelte rückfordern.

  • Ich meinte wirklich Netflix, auch dort wurden Preise einfach ohne Zustimmung erhöht.

    Das aktuelle Musterschreiben von z.B. Stiftung Warentest fordert immer die Entgeltaufstellung an - das funktioniert aber nur bei Preiserhöhungen von Zahlungskonten/Girokonten.


    Bei diesen anderen Verträgen muss man den Betrag selber ausrechnen oder auf die korrekte Berechnung der Vertragspartei hoffen.