Hallo, ich war bis vor kurzem Kunde bei Flatex. Um die gezahlten Gebühren nach dem BGH-Urteil zurückzufordern, habe ich Flatex gemäß der Finanztip-Empfehlung zunächst um eine Entgeltaufstellung für Konto und Depot nach § 10 ZKG gebeten. Nachdem ich noch mal telefonisch nachgehakt habe, ist heute ein Schreiben gekommen.
Wesentliche Aussage: "die von Flatex geführten Verrechnungskonten sind keine Zahlungskonten im Sinne des ZKG. [...] Die von uns angebotenen Konten sind ausnahmslos keine Zahlungskonten in dem Sinne, denn es kann kein Bargeld eingezahlt oder abgehoben werden und es sind keine Zahlungskarten erhältlich. Überweisungen sind nur an das Referenzkonto möglich, nicht an Dritte."
Damit wird die Aufstellung verweigert (bzw. gegen Zahlung noch in Aussicht gestellt).
Stimmt dieses Verständnis von Flatex? Würde das nicht gegen die Logik/den Sinn des ZKG verstoßen?
Danke im Voraus!