Kreditablösung

  • Ein Kredit zur Immobilienfinanzierung läuft noch bis 2028. Eine Anfrage bei der Bank, den Kredit vorzeitig komplett abzulösen,

    wurde abgelehnt mit der Begründung, ein gesetzliches Recht auf Rückführung bestünde nur, wenn die Immobilie verkauft würde. Jährliche Sondertilgungen und eine eventuelle Möglichkeit, die monatlichen Raten zu erhöhen, um die Laufzeit zu verkürzen, wurden zugesagt. Eine komplette Ablösung ist angeblich nicht möglich.

    Kann das sein?

  • Ja, so sind zumindest die meisten Kreditverträge bei Immobilien ausgestaltet. Ein generelles Kündigungsrecht besteht in der Regel nicht. Sonderkündigungsrecht steht bei Verkauf ("Klassiker") zu. In diesem Fall entsteht die Pflicht zur Vorfälligkeitsentschädigung. Genaueres ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen.

    10 Jahre nach Vollauszahlung besteht ein gesetzliches Kündigungsrecht gem § 489 BGB.

  • Grundsätzlich sollte das in den Vertragsunterlagen stehen, die du bei Unterzeichnung des Darlehensvertrages bekommen hast. Darin findest du auch näheres zu möglichen Sondertilgungen und Ratenanpassungen.