PKV in GKV - 12 Monate unter JAEG nötig? Finanztip Artikel oder GKV falsch?

  • Hallo,


    ich wechselte dieses Jahr von Vollzeit auf Teilzeit am 1.2.21 und kam dadurch unter die rd. 64.000 EUR JAEG.


    Die Teilzeit ist auf 12 Monate befristet.


    Die GKV nahm mich auf.


    Im Juni wurde dann zum 1.8.21 verfrüht auf Vollzeit umgestellt.


    Im Juli kam dann die Ablehnung des Antrages zur GKV, ich könne nicht freiwillig versichert sein, da ich mindestens 12 Monate in der GKV gewesen sein muss.


    Wenn ich mir dies anschauen:

    § 188 SGB V Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft

    und vor allem

    § 9 SGB V Freiwillige Versicherung


    Dann finde ich das mit den 12 Monaten auch. Dies ist für mich neu, dachte immer es wäre egal, wenn man erst mal in der GKV ist, ob man dann tatsächlich 12 Monate unter JAEG ist.


    Vor allem nach diesem Artikel, wobei ich das was hier steht nicht in den Paragraphen finde:

    https://www.finanztip.de/pkv/pkv-rueckkehr-gkv/

    Gesetzlich Versicherte dürfen auch in der GKV bleiben, falls das Gehalt wieder über die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt. Sie müssen sich dann freiwillig gesetzlich versichern. Eine frühere Regelung, die in einem solchen Fall zwölf Monate Mitgliedschaft voraussetzte, wurde abgeschafft (§ 188 Abs. 4 SGB V).


    Konkret finde ich nirgends, dass die 12 Monate abgeschafft wurden!


    Wie ist das nun?

    Ist der Finanztip Artikel falsch oder liegt meine GKV falsch?


    Danke für die Hilfe