450Euro-Jobs ohne Rentenversicherungsbeitrag

  • Macht es Sinn, Meldebescheinigungen von 450Euro-Jobs länger aufzuheben, wenn man die 450 Euro netto, also ohne Rentenversicherungsbeitrag, ausgezahlt bekommt? Wenn man nichts über den Nebenjob in die Rentenversicherung einzahlt benötigt man theoretisch auch keinen Nachweis später, oder? Ich habe mich nur gewundert, weil ich bei 2 verschiedenen Firmen auf 450-Basis angestellt war, und bei beiden Firmen eine Meldebescheinigung für die Sozialversicherung bekommen habe, obwohl ich nichts einzahle und die Beträge dort entsprechend auch mit Null eingetragen waren.

  • https://www.minijob-zentrale.d…AC3EDB6ADDA0AB8DFE21E4DB5 "Beantragt Ihr gewerblicher Minijobber bei Ihnen schriftlich die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, zahlen Sie als sein Arbeitgeber weiterhin Ihren Pauschalbeitrag von 15 Prozent – der Eigenanteil des Minijobbers fällt weg." - durch diesen Pauschalbeitrag/Arbeitgeber hat man dann mal ca. 5 Euro mehr Rente, erklärte mir mal ein Mitarbeiter der Dt. Rentenversicherung. Deswegen sollte man als Nachweis die Meldebescheinigungen für die Sozialversicherung aufheben.

  • Hallo.


    Die "Meldung zu Sozialversicherung" sollte man zunächst einmal auf Richtigkeit prüfen und auch aufbewahren.


    Wenn der nächste Versicherungsverlauf von der DRV kommt, dann sollte man prüfen, ob die Werte aus der Meldung auch im Versicherungsverlauf aufgeführt sind. (Kann zwischendurch etwas unübersichtlich sein, wenn mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausgeübt werden bzw. sich rentenrechtliche Zeiten überschneiden.)

    Wenn im Versicherungsverlauf alles richtig aufgeführt ist, dann reicht es normalerweise, wenn man den letzten richtigen Versicherungsverlauf aufbewahrt. (Kommt der nächste, dann den aufbewahren.)


    Aktuell Rentensteigerung aus 1 Jahr Minijob:

    mit eigenen Beiträgen: 4,44 Euro

    ohne eigene Beiträge: 3,58 Euro

  • In meinen Meldebescheinigungen stehen keine Eurobeträge sondern nur Zahlen aus Beitragsgruppen:


    Im einen 450Euro-Job, den ich bereits gekündigt habe Beitragsgruppe 5 "Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte",

    im anderen 450Euro-Job, der noch läuft, die Beitragsgruppe 1 "voller Beitrag" - allerdings hatte ich mich nicht von Anfang an von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen bzw. rückwirkend inzwischen gutgeschrieben bekommen. Ich nehme an, daß deswegen dort noch "voller Beitrag" steht, weil ich mit eingezahlt habe?!

  • Genau, die "1" an der zweiten Stelle bedeutet "voller Beitrag", die "5" wäre "pauschale Beiträge".


    Wenn da keine Beiträge stehen, dann ist das vielleicht nur die Anmeldung. Steht dort als Meldegrung ggf. "10"? Dann wäre es die Anmeldung.