Anrechnung mehrjähriger Studienkosten in Steuererklärung

  • Hallo zusammen,

    İch finde im Internet leider keine eindeutige Aussage dazu. Vielleicht könnt ihr helfen.


    İch möchte in der Steuererklärung für 2019 die Kosten meines abgeschlossenen Studiums eintragen. Leider gibt es nirgendwo einen geeigneten Eintrag. İch habe eine Aussage gefunden, dass es unter Werbekosten abgerechnet werden soll. Da die Kosten ja seit 2011 angefallen sind, würde ich jetzt die Summe der Studienkosten dort eintragen. Hat jmd. Von euch Erfahrung damit? Danke schonmal für die Hilfe :)


    Bachelor 2011-2017

    Master 2017-2019

  • Hallo Badia willkommen im Finanztip-Forum.


    Warnhinweis: keine Steuerberatung


    So wie ich das verstehe funktioniert das so nicht, Es geht wohl nur für das Zweitstudium und nur insoweit wie man die Verluste während des Studiums bereits in Steuererklärungen angegeben hat.


    Quelle:

    hier letzter Punkt https://www.finanztip.de/blog/…t-du-mit-deinem-geld-aus/

    dann hier https://www.finanztip.de/zweitstudium/

    hier noch mal zu Erst- und Zweitstudium https://www.finanztip.de/ausbildungskosten/

  • Hallo,

    ich kann mich dem Kater nur anschließen. Du kannst nur die Kosten für dein Zweitstudium absetzen (Tipp aus eigener Erfahrung: Masterstudium dazu schreiben, sonst wird es nicht anerkannt, lässt sich aber auch durch einen Antrag auf schlichte Änderung noch nachträglich korrigieren).

    Das heißt, du kannst jetzt noch die Erklärungen für 2017 bis 2019 abgeben und darin die jeweils in dem Jahr angefallenen Kosten absetzen. Solltest du für eines dieser Jahre bereits eine Erklärung abgegeben haben, kannst du das meines Wissens leider nicht mehr ändern.

    Wo du was konkret einträgst, findest du in dem Artikel oder auf YouTube. Da gibt es genug Steuervideos für (ehemalige) Studenten. ;)

  • Kosten können nur im Jahr des Abflusses geltend gemacht werden. Zudem verweise ich auf die obigen Ausführungen. Der Werbungskostenabzug ist nur für ein Zweitstudium möglich. Ausnahme Studium im Dienstverhältnis.

    Der Masterstudium gilt in der Regel als Zweitstudium. Anlage N - Werbungskosten