ZitatDer Anspruch auf eine betriebliche Invaliditätsrente darf nicht von einer unbefristeten Bewilligung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente abhängig gemacht werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (AZ: 3 AZR 445/20) am 13.07.2021.
https://www.ihre-vorsorge.de/n…etsrente.html?cid=ivnewsl
Viele alte Versorgungszusagen wurden vor 2001 bezüglich einer Erwerbsunfähigkeitsrente gemacht, damals wurde diese im Regelfall unbefristet von der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht. Nach 2001 wurde die volle Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung oftmals befristet geleistet. Viele Arbeitgeber haben ihre Versorgungszusagen so umgestaltet, dass eine unbefristete volle Erwerbsminderung Voraussetzung für die betriebliche Invaliditätsrente wurde.
Dabei wurde der Systemwechsel von befristet/unbefristet ignoriert und oftmals auch die Tatsache, dass es oftmals Jahre dauert, bis geklärt ist, ob die gesetzliche Rentenversicherung überhaupt eine Erwerbsminderungsrente leistet.
Einen Ombudsmann gibt es dafür nicht und der Betriebsrat kann bei ehemaligen Mitarbeitern auch nicht mehr helfen. Wenn der ehemalige Arbeitgeber bei einer Direktzusage die Leistung ablehnt, bleibt einem dann nur noch der Weg zum Arbeitsgericht?