Nachberechnung Prämiensparvertrag / Frankfurter Sparkasse 1822

  • Hallo.


    Für unsere Kinder haben ihre Großeltern Ende des letzen Jahrhunderst Prämiensparverträge abgeschlossen. Die Sparverträge laufen aktuell noch. Auf Grund de Berichterstattung auf Eurer Seite habe ich Euren Musterbrief zur Nachberechnung der Zinserträge der Prämiensprarverträge bei der Frankfurter Sparkasse 1822 genutzt, um diese nachzufordern.

    Die 1822 hat hieraufhin geantwortet. Grundsätzlich wird der Anspruch anerkannt. Jedoch seien die betreffenden Unterlagen bei der Bank maximal 10 Jahre zurück vorhanden, was der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht entspräche. Gerne würden sie die Neuberechnung auf die Zeit vor 10 Jahren ausweiten. Hierfür wird die Möglichkeit gegeben, von uns Kopien der Sparbücher aus dieser Zeit zur Verfügung zu stellen.

    Ich habe mir die Situation angesehen. Wie "üblich" wurden die Beträge nachgetragen. Und wenn das Sparbuch voll war, wurde das alte Sparbuch zumindest entwertet. Und zumeist auch direkt im Zuge der Erstellung des neuen / fortlaufenden Sparbuchs entsorgt. Somit besteht die Situation, dass wir die Zeit vor 10 Jahren nicht nachweisen können. Und die Bank scheinbar auch nicht.

    Ist Euch diese (möglicherweise für die Bank vorteilhafte) vorgehensweise bekannt? Machen dies andere Banken und Sparkassen auch so? Müsste ich ggf. hinnehmen, dass die Nachberechnung nur auf die ggf. maximal dokumentierten 10 Jahre vorgenommen würde? Aus Sicht der Bank wäre dies finanziell eine gute Lösung :-(.

    Im Voraus schon Danke für die Antwort.